Friedhoff (Altstadt-Haltern)-Hofsprache 1710

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Halteraner Familien in der Altstadt, Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Erstellung von Biografien.

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Münster > Kreis Recklinghausen > Haltern-a-S-Wap.jpg - Haltern am See > Altstadt (Haltern) > Friedhoff (Altstadt-Haltern) > Friedhoff (Altstadt-Haltern)-Hofsprache 1710

Historische Einordnung

Hofsprache 1710

  • Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer.

Identität

Ad 1. Articulum antwortete: Heiße Johan und seine Fraw Elisabeth Forvicks.

Eigenhörigkeit

Frage 2: Wehre mit seiner Frawen dem Landesfürsten äigen.

Erbgewinn

Frage 3: Hetten vor 30 Jahren gewunnen.Das Gewinn mitt seiner Mutter Versterb veraccordirt und zahlet ad 50 Rt.

Abstammung

Frage 4: Er, Zeller, wehr vom Erbe gebohren.

Eigenhörige Geschwister

Frage 5: Hette einen Bruder nahmens Bernhard, wan noch am leben ad 39 Jahre alt, welcher vor 20 Jahren nacher Hollandt verreiset und seither deme vom ihme nichts gehört. Eine Schwester, welche bey ihme wohnte und wannsinnig wehre ad 40 Jahre alt.

Kinder

Frage 6: Hätte 3 Kinder, wovon das eine frey erkennet sein sollte, weilen seine Ehefraw sich äigen gegeben, welches beym Gewinn vomHrn. Beambten und Commissarien vereinbahret, alß Herman ad 20 Jahren, Tochter Elisabeth 21 Jahren, welche in diesem Jahr ahn Vortmans Sohn Johan verheyrahtet, und Johan ad 28 Jahre, welcher ahn Deinekes Tochter zu Lauesumb geheyrahtet, so bey ihme für Magdt und Knecht wohnten, welche 2 Kinder gezielet: Elisabeth ad 4 Jahren, Johan ad 2 Jahren.

Länderei

Frage 7: Ahn Saetlandt 4 Molt und 7 Schepfelgesey in übrigen beriefete oder beziehete sich auf das Lagerbuch.

Weydelandt

Frage 8: Ahn Wiedelandt nichts.

Hewgewachs

  • Ahn Wiesengrundt ein Fuhder Hewgewachs,

Mastholz

  • Kein Holtzgewachs,

Gartenlandt

Ein Garten von ½ Scheffelgesey.

Ländereinutzung

Frage 9: Hetten alles unter und nichts versetzt außer den Garten, so vor diesen ahn Franß Berg versehet, wie das Lagerbuch mit sich führen thäte.

Gebäude der Hofstätte

Frage 10: Ein schlechts Hauß in Haltern, so sie mit ihrem Sohn und Haußgenoßen vorg. Bewohneten, neben einen überauß schlechten Schafstall stehend ahn der Fretter Marck.

Einkünfte

Frage 11: Sagte nein, hette keine Einkombste.

Markengerechtigkeit

Frage 12: Wehr in der Fretter Marck mitt Hüet, Trifft , Plaggenmahd, und wann Mast, in dem Halterischen Frett mitt 2 Schweine berechtiget. In der Fretter Marcken wehre aber keine Pferde oder Küheweide vorhanden.

Pacht

Frage 13: Gebe dem Landtsherr keine Kornphacht, sondern müßte dahingegen die Sünder zum Gericht fahren, aber ahn die Renthmeisterey zu Dülmen 3 Rt 9 Schilling 4 Den Dienstgeld.

Schatzung

Frage 14: In ordinari Monattsschatzung 5 Blaumüser.

Onera

Frage 15: Ahn einen zeitlichen Haltrischen Richter muß jährlichs geben 9 Scheffel Roggen, dem Halterischen Paston 3 Scheffel Roggen 1 Scheffel Gerste.

Schulden

Frage 16: Hette schon bey die 200 Rt alte Schulden bezahlt, jedannoch fünder sich noch täglichs einige.

Pertinentien/Zuschläge

Frage 17: Sagte hette keine Gelegenheit zu pflantzen, außerhalb was umb den Kamp in den Heggen geschiht.

Mark: Nachpflanzungen

Frage 18: cessat, weilen kein Gehöltz hette.

Holzhau

Frage 19: Hätte kein schädlich, sondern nur Brandtholz gleich anderen auß der Mark gehawen.

Quelle

  • Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557