Evangelisches Kirchspiel Rößel
Hierarchie
Kirchenbund APU > Kirchenprovinz Ostpreußen > Kirchenkreis Ermland > Diözese Allenstein > Evangelisches Kirchspiel Rößel
Einleitung
Allgemeine Information
Das evangelische Kirchspiel Rößel wurde 1792 gegründet, es wurde vom Kirchspiel Langheim-Gudnick abgezweigt.
Das Kirchspiel gehörte zur Diözese Allenstein.
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Zum evangelischen Kirchenspiel gehörten folgende Gemeinden und Dörfer:
Orte im evangelischem Kirchspiel Rößel
Kirchbücher
Für die noch existierenden Dokumente des Kirchenspiels siehe: Kirchbuchbestände Rößel
Geschichte
- Das evangelische Kirchspiel Rößel wurde 1821 gegründet.[1]
- 21.6.1821, Königsberg: Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1821, No.30, Verordnung No.221
- Einpfarrungs-Dekret. I.Abth.
- Da nach den gesetzlichen Vorschriften des Allgemeinen Landrechts Theil 2. Iin II. §293 alle Einwohner des Staats eine Kirche ihrer Religonspartei
wählen müssen, zu welcher sie eigentlich gehören, und die evangelischen Einsassen der Stadt Rößel, so wie die in den unten benannten dieser
Stadt nahe liegender Ortschaften, sich von nun an zur evangelischen Kirche halten wollen; so wird von der unterzeichneten Regierung auf den
Grund der von dem Königl. Ministerium unterm 16ten Juni 1817 erlassenen, genehmigden Verfügung hiermit festgesetzt: - §.1. Zur evangelischen Parochial Kirche zu Rößel werden eingepfarrt:
- a) die evangelischen Einwohner der Stadt Rößel und zu dieser gehörigen Besitzungen; und zwar: außer den Vorstädten, das Kämmereidorf Atkamp
- und die Wohnungen im Stadtwalde.
- b) die aus derm Bezirke der Stadt Rößel, nämlich; die adlichen Güter Bischdorf, Legienen, Dürwangen, Loßainen, Katmedien, Worplack;
- ferner die Köngl. Dörfer Cabienen, Clawsdorf, Ramaten, der Lindsche Krug, Mauersdorf, Klein Münsdorf, Rabowen, Reinsdorfhoff, Samlack,
- Soweiden, Tollnick, Niedermühle und Plössen.
- $.2. Der evangelische Prediger in Rößel tritt zu Ihnen das Verhältnis eines Pfarrers, er hat ein ausschließliches Recht zu Taufen, Trauungen
- und Begräbnisse und er bezieht Stollgebühren nach hier unten stehender Stoll-Tare.
- Dagegen wird der Pfarrer verpflichtet, auch die Pflichten eines Geistlichen gegen dies Neu-Eingepfarrten zu übernehmen.
- (Dies ist ist nur ein Ausschnitt des Erlass, der ganze Erlass kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnoten)[2]
- 26.6.1821, Königsberg: Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1821, No.36, Verordnung No.261
- Einpfarrung der Modittenschen Güter I.Abth.
- In dem durch das diesjährige Amtsblatt Seite 267 bekannt gemachten Einpfarrungs-Dekret vom 21sten d.J., wegen der zur evangelischen Kirche in Rössel
eingepfarrten Evangelischen, die in der Umgegend dieser Stadt wohnen, sind die evangelischen Einwohner der Modittschen Güter, die ebenfalls zur genannten
Kirche eingepfarrt wurden, durch ein Versehen des Abschreibers ausgelassen, welches als Nachtrag jenes Einpfarrungs-Dekretes hiermit zur
öffentlichen Kenntniß gebracht wird. [3]
- 1821: Die evangelische Gemeinde erhielt ihren ersten Pfarrer, zur Kirche wird der südliche Flügel des Schlosses umgebaut..[4]
Genealogische und historische Quellen
Genealogische Quellen
Bibliografie
- Volltextsuche nach Evangelisches Kirchenspiel Rößel in der Familienkundlichen Literaturdatenbank
Genealogische Bibliografie
Historische Bibliografie
- Chronik und Statistik der evangelischen Kirchen in den Provinzen Ost- und Westpreußen
- Agaton Harnoch, Neidenburg 1890, S. Nipkow
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Archive und Bibliotheken
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Verschiedenes
nach dem Ort: Evangelisches Kirchenspiel Rößel
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Daten aus dem Geschichtlichen Ortsverzeichnis
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Fußnoten
- ↑ Historisch-comparative Geograhie von Preussen,Toeppen,Gotha 1858,S.347
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1821,No.30,Verordnung Nr.221, S.267 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1821,No.36,Verordnung Nr.261, S.310 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- ↑ Quellensammlung zur Geschichte Ermlands,Band III,Woelky und Saage,Braunsberg, 1866, S.174
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