Eupen und Umgegend (1879)/148
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Karl durch die Gnade Gottes römischer Kaiser, König von Spanien, Indien, Ungarn, Böhmen, Dalmatien ec, Erzherzog von Oesterreich, Herzog von Burgund, Brabant und Limburg ec.
Allen denjenigen, welche dieß sehen werden, Unsern Gruß.
Wir haben die Bitte des Pastors und anderer Provisoren, welche von Uns zur Leitung des Waisenhauses, welches vor ohngefähr zwei und einem halben Jahre zu Eupen nach Unserm Willen errichtet worden ist, eingesetzt worden sind, empfangen. In dieser Bittschrift wird angeführt, daß Unser Gerichtshof für die Provinz Limburg dafür die Regeln und Befehle am 7. März 1711 unter Beifügung einer autentischen Abschrift derselben erlassen hat.
Es ist bekannt, daß die Gemeinde Eupens zum größten Theil aus Handwerkern besteht, welche einzig und allein von der Arbeit ihrer Hände leben, daher ereignet es sich täglich, daß diejenigen derselben, welche sterben, Kinder hinterlassen, welchen alle Mittel zu ihrer Existenz fehlen, die sich alsdann der Bettelei, und dem Elende ausgesetzt sehen, welches auch dazu führt, daß dieselben durch diejenigen der reformirten Religion, welche sich von Tag zu Tag vermehret, da ein Predigerhaus hier neu gebaut wird, verführt werden. Die Bittsteller haben, um der Dürftigkeit ab- und der guten Erziehung der besagten Waisen besser nachzuhelfen, ihr Augenmerk auf ein Grundstück, Oe genannt, geworfen, welches an das genannte neu entstehende Haus angränzt. Dieses Grundstück liegt ganz abgelegen und wird sehr passend und nützlich für dieselben Waisen sein; ebenso schmeicheln sich die Bittsteller mit der Hoffnung, daß sie mit Hülfe von Frohndiensten und guten Leistungen der emsigen Einwohner der Stadt Eupen das Grundstück fruchtbar machen werden, obgleich es gegenwärtig noch ganz unfruchtbar ist und weder hohes Holz noch Schlagholz, sondern nur Gestrüpp trägt, welches für Se. Majestät von keinem Nutzen ist.
Auf Grund dieses wenden sie sich mit der Bitte sehr inständig an Uns, daß Wir ihre frommen Absichten unterstützen möchten, indem Wir ihnen zu dem genannten Hause für die Waisen 10 bis 12 Bonniers der genannten Oe bewilligen sollten, ausgenommen die Holzschläge und Zehnten (de tailles & dissmes) unter einer geringen Abgabe von 8 bis 9 Sols, welche dasselbe Haus für jeden der genannten Bonniers jährlich an Unsere Domänen zu geben sich erbietet.
Wir thun kund und zu wissen, daß Wir die oben erwähnten Sachen und Wünsche erwogen und nach der Berathung mit Unserm sehr theuren und sehr geliebten Grafen von Sinzendorf, Ritter des goldenen Vließes, Unsern Kanzler und ersten Gesandten im Friedenskongreß, sowie Unser Minister-Kommissar der Verwaltung der Niederlande ec. — bewilligt haben, nach vorhergegangener Einholung des Gutachtens des office fiscal, sowie des Oberförsters Unserer Garenneu, als auch der Bezeichnung der oben erwähnten Orte durch Kommissare und Messung eines vereidigten Geometers, welches Alles zu Gunsten