Eupen und Umgegend (1879)/139
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geschaffen, und suchen ihre Existenzmittel durch Plünderung zu gewinnen. Die Ordnung im Innern der Gemeinde ist bis jetzt nicht gestört worden, die übrigen Handwerker verhalten sich ruhig und es bürgt dies für die Ordnung. Ich habe Einige davon in dem Walde aufgestellt. Alles was in unserer Macht steht ist mit der möglichsten Schnelligkeit gethan worden, aber die Fabrikarbeit ruht und der gegenwärtige Zustand kann nicht so fortdauern. Es ist darum wesentlich nothwendig, Bürger, daß wir durch die gerichtliche Gewalt unterstützt werden. Wenn die Friedensrichter, wenn der Vorsteher des Gerichts, wenn das Tribunal von Verviers nicht mit der ganzen Thatkraft vorgehen, welche die Umstände erheischen, können die Folgen unberechenbar werden. War es z. B. angemessen, jene Rebellen gegen Kaution in Freiheit zu setzen? Widerspricht es nicht in Anbetracht der Art dieses Ereignisses, des Ernstes dieses Vergehens und seiner Folgen, welche es offen als Rebellion kennzeichnen, den Grundsätzen der Freiheit und dem Wesen der republikanischen Regierung, unterstützt es nicht hartnackig die Widerspenstigen und giebt den Thatsachen eine andere Gestalt als den einfachen Angelegenheiten, welche vor die Zuchtpolizei gehören?“
„Es ist nicht meine Absicht, Bürger, mich in gerichtliche Angegelegenheiten zu mischen, aber es ist meine erste Pflicht nach dem Polizei-Rapport Sie von Allem zu unterrichten, zum Zwecke eines genauen Berichtes an die Minister, um ihnen den Weg zu zeigen, welcher von den verschiedenen Behörden eingeschlagen wurde. Es wird an Ihnen sein, Bürger, unverzüglich die Aufsicht über die gerichtliche Gewalt auszuüben und sie an den Ernst des Augenblickes zu erinnern. Wenden Sie alle Mittel und die ganze erforderliche Schärfe der Gewalt auf. Ich bin weit davon entfernt, anzunehmen, daß Sie diese Gewalt nicht besäßen, aber wir dürfen keine Maßregel vernachlässigen, die augenblicklich von Erfolg sein kann und Ihr Scharfsinn, Ihr Eifer und Ihre vollkommene Ergebenheit sind mir Bürge, daß Alles geschehen wird, was geschehen kann.“
Brüderlichen Gruß: Bassenge, der Aeltere.[1]
- ↑ Organisation judiciaire du departement de l'Ourthe. Discours prononcé par M. Ernst, procurateur général à l'audience solonnelle de rentrée du 15. Octobre 1878.