Eupen und Umgegend (1879)/027
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am 14. August 1713 Thomas Dael, Bürgermeister der Stadt Eupen, auf einer Reise nach Montjoie[1] erschossen worden war. Die Stelle, an welcher dies geschehen, ist an der montjoier Chaussee durch ein steinernes Kreuz mit der folgenden Inschrift bezeichnet: ANNO 1713 DEN 14. AVGVSTI IST AHIE DER HERR HTOMAS DAHL BEYDEN RECHTEN DOCTOR VND MEYER DER FREYER HERRLICHKEYT EVPEN NB. VMB DER GERECHTIGKEYT WILLEN VERRAETTILICH ERSCHOSSEN VND GRAVSAMLICH ERMORDET WORDEN. R. I. P.
Eine Ordonnanz des Kaisers Karl, Brüssel den 16. Februar 1724, bestimmt in 34 Artikeln die Verhälnisse der fremden Tuchscheerer, (Droogh Scheres Gasten), deren Aufenthalt in Eupen, Löhnung u. s. w.[2]
In einer Gemeindevorstandssitzung vom 27. Februar 1731 in dem Hause von Leonhard Roemer, durch öffentliche Zusammenberufung am letzten Sonntage eingeladen, wird mitgetheilt, daß das Gerücht verbreitet sei, es hätten sich einige Privatpersonen bemüht bei dem souveränen Rathe von Brabant ein Reglement oder Dekret zu erlangen, nach welchem bei den öffentlichen Sitzungen nur diejenigen Eingesessenen erscheinen und Stimme haben dürfen, welche in der Steuer auf einen ganzen oder halben Pattakon eingeschätzt seien. Auch solle das fragliche Dekret in dem souveränen Rath bereits erlassen sein. Dagegen wurde beschlossen, daß, falls das bezeichnete Reglement für die Herrlichkeit Eupen, welches gegen die gemeine Wohlfahrt und Interessen abziele, bekannt werde, die Bürgermeister Herren Thyl. Thimus und Coppeneur beauftragt werden, dagegen anzugehen, sei es durch Prozeß oder in anderer Weise. Zu dem Ende wurden sie bevollmächtigt sich einen Advokaten oder Prokurator zu substituiren und dessen Rath auf Kosten der Gemeinde auszuführen.[3]
Mittelst Ordonnanz vom 10. Oktober 1734 wird den Einwohnern von Eupen das ausgedehnteste Wahlrecht in Bezug auf ihre