Eupen und Umgegend (1879)/024

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Eupen und Umgegend (1879)
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       Ein Reglement d. d. Brüssel, 20. Dezember 1691 bestimmt in Betreff der öffentlichen Jahrmärkte, daß, wenn dieselben auf einen Feiertag fallen, sie am nächsten Tage abgehalten werden sollen, sofern dies kein Sonntag ist.

       Die „Dreifaltigkeits-Kapelle“ an der lascheter Wiese in der Nähe des Steinbruchs von Baltus, von fünf prächtigen Bäumen umgeben, rührt ebenfalls aus dem Jahre 1691 her, wie eine Inschrift in dem Schlußsteine der Thürwölbung angibt. M. 1691. K. Nähere Angaben über die Zeit der Erbauung und den Namen des Gründers habe ich aller Mühe ohnerachtet nicht zu ermitteln vermocht.

       Im Jahre 1695 wird Eupen kirchlich von Baelen getrennt und in eine eigene Parochie umgewandelt. (S. Kirche St. Nikolaus.)

       Durch Dekret vom 24. Juni 1701 werden die Bestimmungen vom 18. Oktober 1700 aufgehoben und angeordnet, daß die Wahlen der Bürgermeister, Kommissare, Taxatoren oder anderer Bediensteten von einem Wahlverein von 27 Mann, aus jeder Abtheilung neun, erfolgen solle.

       Von Interesse und darum zu wortgetreuer Wiedergabe geeignet erschien mir das folgende im Archiv befindliche Original eines

Protectionat
der freien Herrlichkeit Eupen, in Limburg liegend, sammt allen dazu
gehörigen Dörfern und Gütern betreffend.

       Dero Römischen Kaiserlichen Majestät Kämmerer ec. und über ein Regiment Husaren bestallter Obrist Johannes Leopold Joseph Balthasar Baron von Csonkenbergh bekunden hiermit, daß Ich die Freiherrlichkeit von Eupen, in Limburg liegend, sammt allen dazu gehörigen Dörfern und Gütern, Mobilien, Domestiken, sammt allen Dependentien, wie selbe einen Namen haben mögen, in meinen absonderlichen Schutz und Protection genommen, demnach werden Alle und Jede: ob Allerhöchst gedacht dero Römischen Kaiserlichen Majestät und der hohen alliirten Truppen hohe und niedere Herren Kriegsoffiziere und gemeine Soldaten zu Roß und zu Fuß dienstfreundlichst ersucht: den meinem Kommando untergebenen Husaren aber, sie seien auf