Eine politisch-oekonomische Beschreibung des Herzogtums Berg aus dem Jahre 1740/175
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Eine politisch-oekonomische Beschreibung des Herzogtums Berg aus dem Jahre 1740 | |
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jedoch ist in denen Bergämteren alles so genau nicht angeschlagen, sondern die Morgenzahl sehr raum genommen.
Die Menge geistliche, adeliche und Freigüter, welche den Kern des Landes besitzen, geben keine Contribution. Die Städte sind ziemlich hoch in der Contribution angeschlagen, massen die Stadt Mettman, ohngefähr 200 Häuser gross, inclusive vor den Feldmark jährlich 2.200 Rthlr. Contribution bezahlen muss.
3. Capitel. Von denen Accisen
Es sind von 1715 bis 1718 gewisse Art von Consumptionsaccisen in denen Städten eingeführet gewesen ; weilen aber die Einnahme zu Bestreitung des Contributionscontingents und der Kosten nicht hinlänglich gewesen, so sind selbige damalen wieder aufgehoben worden; anitzo aber ist wieder in Vorschlag, die Accisen auf Preussische Manier zu introduciren.
Die Bier-, Wein-, Branntwein- und Stadtswage-Accise vor denen Wirthen in denen Städten und auf dem Lande ist allezeit geblieben, und muss eine Tonne Bier 12 Groschen und der Branntwein 1 ½ Groschen per Kanne bezahlen. Der Tobak muss von der Manheimer Fabrique genommen werden. Sothane Accisen werden in denen Städten jährlich und auf dem Lande auf 6 Jahre verpachtet, und accordiret der Pächter ordinär mit denen Accisanten vor seine Pachtzeit auf ein gewisses.
4. Capitel: Von denen Domänen.
Die Domänen sind in schlechtem Zustande, dann einstheils derselben niemalen viel gewesen, anderentheils viele bei vorige Herrschaften aggraviret und alieniret, die noch übrige aber itzo elendig administriret werden.
Es sind viele considerable Stücken, worunter die Mulchumsche Wiesen die principalste sein, zu Erbpachtsrechten vor ein Bagatell à proportion, was sie rendiren, ausgethan, und ist mehr auf einen guten Vorgewinnspfenning als auf den rechten Canon reflectiret worden.
In diesem 1740stem Jahre hat die Hofkammer viele Erbpachtscontracten, welche mit geringen Leuten geschlossen worden, ohne ihr etwas von Vorgewinnsgelderen zu restituiren, cassiret und aufgehoben.
Wiesen, welche dem Landesherren zugehören, sind wenig; die meiste liegen bei Neuss, Sons und Monheim, welche jährlich zum Heuschlag verpachtet werden.
Fettweidereien sind gar keine vorhanden, die Wiesen bleiben aber in gutem Stande, weilen des Winters das Rheinwasser darüber gehet.