Die Rittersitze der Grafschaft Ravensberg und des Fürstentums Minden/009

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Die Rittersitze der Grafschaft Ravensberg und des Fürstentums Minden
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Verkauf entschloß. Die Generalin v. Venningen war nun im Besitz und 1719 erregten die Gläubiger einen Konkurs, in welchem die Hasfurtschen Geldverhältnisse geregelt werden sollten. Der Sohn Johann Kasper v. Hasfurt, der als Leutnant im Anhaltschen Regiment stand, machte seinem Vater Vorwürfe wegen des Verkaufs von Klein-Engershausen, worauf ihm sein alter Vater aus Oldendorf am 27. Januar 1720 antwortete: „Es sei ihm eine Freude zu hören, daß er noch einen Sohn habe, welchen er schon zehn Jahre für tot gehalten. Lieber Sohn! er ist ungeduldig, daß ich das Gut so liederlich verkauft habe. Doch die Ursachen sind folgende: Ich als ein alter Mann saß allein und war von meinen Kindern verlassen, welche Soldat geworden. Feinde, Freunde und Gläubiger lagen mir stets an, bis dahin sie es alle leider gebracht, die Güter abzutreten, wonach die Frau v. Venningen schon lange Zeit getrachtet, wie sie denn auch 1704 mit dem Trunke mich dazu verleitet. Jedoch war es damals durch die Bitten deiner seligen Mutter an den König verhütet. Sie haben mich jetzt nicht allein mit List forciert, die Güter zu verkaufen, sondern die Gläubiger angehetzt, daß ich vor Ungeduld, ein alter trostloser Mann, täglich geplagt und nicht gewußt, welchen Nachteil mir und den Meinigen dadurch entstehen würde. Ich habe supliert und angeführt, daß ich hintergangen; weiß aber nicht, daß es zu des Königs Ohren jemals gekommen. Frau v. Venningen ist mir gar zu mächtig. Ich habe nun von ihr den Quadenhof, welcher zu Engershausen gehört, versetzt bekommen. Frau v. Venningen hat mir damals gesagt, sie wollte mir 4000 Thlr. herauszahlen und dann meine Schulden übernehmen. Dadurch habe ich mich überreden lassen. Sie handelt jetzt mit mir nach ihrem Gefallen und trieb mich in die Armut. Ich bitte Dich nun, dahin zu trachten, daß die Güter bei dem Hasfurtschen Namen bleiben. Der König wird seine Soldatenkinder nicht in der Not verlassen. Mir, dem alten Kavalier, verdrießt es, daß ich das Gut um ein Butterbrod weggegeben. Ich bin zu alt und unvermögend, nehme Dich der Sache an.“
      Der Vater starb 1721 in Gram und Herzeleid. Sein Sohn wandte sich zunächst an die juristische Fakultät in Halle, welche ihm im November 1723 das Gutachten ausstellte, daß die Frau v. Venningen ihm Engershausen gegen Erstattung von 8880 Thlrn. wieder abtreten müßte. Am 22. Januar 1724 machte Leutnant v. Hasfurt von Halle aus au König Friedrich Wilhelm I. eine Eingabe unter Beifügung des Briefes seines Vaters von 1720: „Sein verstorbener Vater hätte sich 1716 zu einem höchstnachteiligen Verkauf von Engershausen überreden lassen. Er ersuche, die Streitsache einer Kommission der mindenschen Regierung zu übergeben