Die Probstei in Wort und Bild/067

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Die Probstei in Wort und Bild
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Probstei in Wort und Bild.djvu
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indeß im Kloster Preetz die Reformation erst 1567 beginnt!

3. Teilte mir mein verehrter Freund, Herr Pastor Dörfer, dessen treue Freundeshand ich auch hier, wiewohl vergeblich, ergriff, um aus dem Labyrinth herausgeleitet zu werden, in welchem ich mich verloren hatte, einige Nachrichten mit, die meinen Verdacht gegen das Jahr 1567 zwar sehr verstärken, aber die Sache selbst nicht aufhellen. Auch Herr Pastor Dörfer findet Henning von Cleve 1567, zwar nicht als ersten evangelischen Prediger, aber doch als Prediger des Klosters, in einer handschriftlichen Nachricht, und in Schlöpkens Chronik von Bardewyk, M. Henning a Cleve 1569 als Superintendenten von Bardewyk. Von dem ersten Klosterprediger, von dem man etwas Näheres weiß, Paul Lanies sen., welcher1606 starb, besagt die Unterschrift unter seinem Bilde in der Klosterkirche, daß er im Jahre 1604 bereits 55, also bei seinem Absterben 57 Jahre, ein eifriger Verteidiger der Ehre Christi, deren ihn der Papst mit den Mönchen beraubt habe, gewesen sei, und als ein guter Hirte die verlorenen Schafe belehret habe. Wäre dieser immer in Preetz gewesen, so kämen wir auf das Jahr 1549 zurück. Doch dies ist unwahrscheinlich.

Dieser interessante Punkt der Geschichte bleibt also unausgemacht; indeß darf man hier eher hoffen, Aufklärung zu erhalten, als bei der früheren dunklen Geschichte.

Daß es aber noch lange nach der Reformation in der Probstei mit dem Religionsunterricht in Kirchen und Schulen äußerst schlecht bestellt gewesen ist, daß eine traurige Unwissenheit hier lange herrschte, und daß sich besonders ein finsterer zerstörender Aberglaube hier zu einer schrecklichen Höhe emporgeschwungen hat, das bezeugen unter andern die schimpflichen und unmenschlichen Hexenprozesse aus den letzten Jahren des siebzehnten Jahrhunderts. In den Schleswig-Holsteinischen Blättern für Polizei und Kultur von 1799, erstem Stück, pag. 57 bis 95 sind aus dem Depenauer Gutsarchiv Abschriften von Originalakten der Hexenprozesse in der Probstei vom Herrn Pastor Meer in Sieverstedt mitgeteilt, aus denen ich mir nur einige Auszüge mit hinzugefügten Bemerkungen erlaube, und zu welchen ich dann noch ein wichtiges urkundliches Dokument hinzufügen will.

Aus den ersten Akten ergiebt sich das so unglaubliche als schreckliche Resultat, daß neun Mädchen, alle in der Minderjährigkeit, keine über 22 Jahre alt, der Zauberei beschuldigt und angeklagt werden, vomTeufel besessen zu sein. Der damalige Pastor zu Schönberg, Johannes Scheel, berichtet dies der klösterl. Obrigkeit unter dem 21. März 1666 und fügt hinzu: Es sind zwar noch andere auf diesem Kirchspiele vorhanden, die sich von den Schulmeistern im Catechismo und Beten besser informiren lassen, die auch bekennen, daß sie Zauberei gelernet, Gott verleuchnet und Böses gethan haben. Die Unglücklichen bekennen selbst in den Verhören: daß sie Mäuse, Kröten, und Schelbütte geboren und gesäugt haben, sonst wenig Schaden gethan, aber sich meistens mit bösen Gedanken beschäftigt haben. Unbegreiflich und unerklärbar wäre diese traurige Verblendung, wenn es sich nicht aus den Akten deutlich ergäbe, daß ein Schulmeister in Schönberg, schändlichen Andenkens, absichtlich die Phantasie der armen Mädchen verwirrt hätte, um sie zu seinen und seiner Genossen schändlichen Absichten zu mißbrauchen.

Der zweite Prozeß endigte damit, daß von 18 solchen Unglücklichen, nach dem Erkenntnis der Juristenfakultät zu Kiel, am 21. Mai 1666, nachdem der Teufel der einen im Gefängnis den Hals umgedreht, sechs mit dem Schwerte, und zehn mit dem Strange hingerichtet, und ihre Körper nachher zu Asche verbrannt wurden. Das alte Schulprotokoll zu Stakendorf führt 18 Personen an: Wiebke Rathen und Sagers Elsche nebst 16 Personen, und hat den merkwürdigen Zusatz: wofür wir, jeder 12 β Richtgeld gegeben haben, ein Zusatz, den das nachstehende Dokument in seiner wahren Gestalt zeigen wird. Auch unter diesen Akten ist ein Brief des Pastors Johannes Scheele vom 2. April 1666 im Namen der Dorfschaft Höhndorf an die klösterliche Obrigkeit geschrieben,