Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren/018

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Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren
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sehr erschwert bezw. verwirrt haben würde. Im übrigen vgl. über diese Kirchenkreise unter Sup. Rostock und Wismar.

      Die Einteilung der Superintendenturen in Cirkel wurde von Herzog Adolf Friedrich nach der Generalvisitation von 1653 beschlossen und für den schwerinschen Teil unterm 8. Nov. 1653 verfügt. An der Spitze dieser Cirkel stand ein Senior. Für den Güstrowschen Teil wurde von Herzog Gustav Adolf 1671 Jan. 25 eine Präpositurordnung erlassen, durch die „gewisse Präpositi oder Seniores“ bestellt wurden. Nach der Vereinigung beider Teile wurde auf Vorschlag des Sup. Grünenberg auch im Schwerinschen durch Verordnung von 1705 Aug. 19 den Vorstehern der Kirchenkreise der Titel Präpositus beigelegt, doch ist 1710 noch von den „Ehren-Seniores und Präpositi“ die Rede, weil noch viele da waren, die den alten Titel hatten. Später wurde dann der älteste Pastor eines Cirkels, sofern er nicht Präpositus war, gelegentlich zum Senior ernannt (vgl. z. B. Offiz. Wochenbl. 1820, 13. Stück: „... geruht, den Ehren-Prediger Becker zu Granzin, als ältesten Prediger des Boizenburger Cirkels, zum Senior zu ernennen.“) Sehr häufig scheint die Verleihung des Titels indessen nicht gewesen zu sein; in den älteren Staatskalendern findet er sich, soweit ich sehe, überhaupt nicht (Hermes-Parchim gehört nicht hierher, da er den Seniortitel als Vertreter des Sup. führte; vgl. Siggelkow, S. 139); im Staatskal. von 1812 kommt er einmal, 1816 zweimal, 1820 ebenfalls zweimal vor. Nach 1827 habe ich eine Ernennung zum Senior im Offiz. Wochenblatt nicht mehr gefunden. Im folgenden ist übrigens der alte, das Amt bezeichnende Seniortitel bei Seite gelassen und schon für das 17. Jhdt. durch den Präpositustitel ersetzt, – eine, wie ich gern zugebe, willkürliche Maßnahme, die sich aber aus praktischen Gründen rechtfertigte. Die von der Landessynode neu eingeführte Amtsbezeichnung Propst (statt des bisherigen Präpositus) ist da gebraucht, wo es sich um eine Ernennung nach 1921 handelte; die schon früher damit belehnten Träger dieses Amtes so zu bezeichnen, wäre mir als Anachronismus erschienen[1], und ich habe deshalb für sie noch an dem alten „Präpositus“ festgehalten. Sie werden mir das, denke ich, auch nicht übelnehmen. Die Reihen der Präpositen sind soweit zurück gegeben, wie sie sich vollständig ermitteln ließen. Ein einheitlicher terminus a quo ließ sich aus diesem Grunde nicht festhalten. Die Namen früherer Präpositen, die sich außer der Reihe, und ohne daß sich ihre Amtsdauer in jedem Falle bestimmen ließ, gelegentlich ergaben, sind den Verzeichnissen in Fußnoten angefügt.

      Zu den Pfarren sind die Tochterkirchen, kombinierten und va.... Mutterkirchen und Filialkapellen unter VK (Verbundene,


  1. Aus dem gleichen Grunde habe ich es bei den „Präposituren“ belassen (jetzt Propsteien genannt).