Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/277

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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regelmäßig einen Inbegriff solcher Berechtigungen. Der ursprüngliche Begriff der Hufe als vollständige Existenzgrundlage einer Bauern-familie hatte sich hier völlig lebendig erhalten. Eine Lathufe hatte in Niedersachsen regelmäßig dreißig Morgen', in Westfalen entweder :<0 oder 60 Morgen ° Ackerland.

Die Übereinstimmung des Morgeninhaltes aller Lathufen in diesen beiden Zahlen ist geradezu auffallend. Natürlich waren damit nicht alle Lathufen gleichen Morgeninhaltes geometrisch gleich. Denn die Größe des Morgens war in den einzelnen Gegenden völlig verschieden. Diese Verschiedenheit erklärt sich, von anderen Ursachen abgesehen, schon aus dem Umstand, daß der Morgen ein nicht auf geometrischen!, sondern auf wirtschaftlichem Wege gefundenes Flächenmaß darstellt. Das an einem Morgen zu pflügende Gebiet mußte je nach der Beschaffenheit des Bodens und sonstigen lokalen Verhältnissen verschieden groß sein.

Auch das zu einem Haupthof gehörige Salland zerfiel meist in mehrere Stücke von 30 oder 60 Morgen, die Hufen genannt wurden. Jedoch zeigte sich hier eine größere Unregelmäßigkeit als bei den Lathufen 6.

Die Grüße einer Villikation d. h, die Zahl der zu ihr gehörigen Lathufen war ebenso wie der Umfang des zum Hauvthof gehörigen Ackerlandes völlig verschieden. Es gab Villikationen mit drei oder vier mid solche mit 30-40 Lathnfen^. Zwischen diesen beiden Extremen bewegte sich der Lathufeubestand der meisten Villikationen. Jedoch waren größere keineswegs selten ^.


! Vgl. Stüve, Landgemeinden, S. 26. — Lüntzel, Stadt und Diöcese Hildesheim II, S. 145. — Vielleicht kamen auch in Niedersachsen Hufen von 60 Morgen vor. Vgl, v, Hammerstein-Loxten, Der Vardengau. Hannover 1869. S. 626 ff. — Günther, Ambergau. S. 28, Anm.

^ Vgl, Stüve, Landgemeinden, S. 32-36.

' Vgl. Osnabrücker Uik.°Nuch, Nd. I., Nr. 116 (11. Jahrhundert).

^ Betr. Westfalen: Nach der ältesten Heberolle aus dem 12. Jahrhundert haben die Villikationen des Stiftes Herford je 3 bis zu 35 Lathufen, Am häufigsten kommen Bestände zwischen 15 und 25 vor. doäex I^i-aäit. >Vs8ttaI. Heft IV (Abtei Herford und Stift auf dem Berge), S. 21-51. — Die Nilli-kationen des Stiftes Ueberwasser waren sehr klein. Vgl. Loä. Iraä. ^VWtkll, Heft III, S, 9 ff. — Vgl. auch die Freckenhorster Heberollen im Loä. Ii-aä. ^VWttal. Heft I. — Desgl. die Werdener Heberolle aus dem 12, Jahrhundert bei Lacomblet Archiv, Nd. II, S. 209 ff, — Korueyer Heberolle bei Wigand, Archiv für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Bd, I und II.
Betr. Niederfachsen: Lüntzel, Ältere Diöcese Hildesheim 1837, Anhang Urk, Nr. 8, 9 und 10. — Kindlinger, Münstersche Beiträge, Vd. II, Nr. 19 <a. 1106-1128); Besitz des Klosters Korvey in Ostfalen.