Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/127

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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Die Organe der Gemeinde waren die Gemeindeversammlung und die Gemeindebeamten. Die Gemeindeversammlung bestand aus sämmtlichen Hofbesitzern, bezw. Interimsmirten. Wahrscheinlich war auch die selbständig wirtschaftende Meierwittwe zur Ausübung des ihr kraft des Hofbesitzes zustehenden Stimmrechts in der Gemeindeversammlung befähigt 2. Jedes Gemeindemitglied vom Vollmeier bis zum gemeindeberechtigten Brinksitzer hatte das gleiche Stimmrecht in der Versammlung 2. Die Versammlung wurde, so oft es das Bedürfnis erforderte, durch den Gemeindevorstand, den Bauermeister, zusammenberufen. In der Regel erfolgten Gemeindebeschlüsse mit Stimmenmehrheit der Anwesenden u. In besonderen Fallen, z. B. wenn es sich um Ent-scheidung über das Recht einzelner Mitglieder handelte, war Einstimmigkeit sämmtlicher Mitglieder erforderlich^. Der wichtigste Gemeindebeamte war der Bauermeister ^. Er fand sich in fast allen Gebieten Niedersachsens und hatte fast überall die gleiche Bedeutung ^. Nur in einigen Ämtern Lüneburgs traten an seine Stelle andere Gemeindebeamten. Nicht selten gab es in einer Gemeinde mehrere Nauermeister, gewöhnlich zwei, einen aus der Klasse der Meier und einen aus der Klasse der Köters Ja, sogar die Brinksitzer wurden hie und da durch einen eigenen Bauermeister in der Gemeindeverwaltung vertretend Die Bauermeister führten

1 Vgl, S. 126 Anm. 6.

2 Vgl. Zeitschrift des historischen Vereins f. N. S. 1849, S. 106 (Amt Lemförde); desgl. Jahrgang 18Z1 S. 98 (Amt Dievenau). — vß». 74, Amt Ehrenburg, Kommunalsachm 7. Landgemeindesachen <3«uLraIill, Fach Nr. 3. Nr. 4, 1804 ff.

n Vgl. u, Vülow und Hagemann, Praktische Erörterungen III, Nr. 25. — v. Pufendorf, ol,8. iuiiz, I Nr. 125, III Nr. 111. — v. Ramdohr, Juristische Erfahrungen, Nd, I, E. 116, — Hagemann, Landwirtschaftsrecht. S. 157 und 163. — Strube, Rechtliche Bedenken I, 80 <I 6).

^ Vgl. betr. Kalenberg: Hannover I)«8. 74. Amt Coppenbrügge VII, H,. 1. Nr. 1 (1730—1848). — Hannover Vs8. 74. Amt Hameln VII, ^. 1. Nr. 3 (1702—1760). — Hannover VW. 74. Amt Hameln VII, ^.. 1. Nr. 4. (1714—1852). — Vetr. Lüneburg: Hannover VW. 74. Amt Bergen, ReZiini-nalia III. Gemeindesachen H. ttensralia Nr. 9 (1734—88). — Hannover De». 74. Amt Gifhorn III, 1 Nr. 4, 1706. — Betr. Hoya vgl. das oben Anm. 2 erwähnte Aktenstück. — Betr, Bremen: Hannover Des. 74. Amt Hagen I, I.. 1. Fach 225 Nr. 1 (1552—1786).

5 Vgl. die unter der vorigen Anm, angeführten Aktenstücke, bes. Des. 74. Amt Hameln VII, ^. I, Nr. 4 (1714—1852).