Die Doerriens/065

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Die Doerriens
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verwalten, sondern der Magistrat soll Johann Ernst Reichhelm und Magister Witting zu Administratoren für die Schneckerschen Kinder einsetzen.

      Der Hof zu Großen-Gießen mit Ländereien und die Windmühle zu Rautenberg gehören nicht zu der Hinterlassenschaft, sondern stehen nach ihrem Ableben laut Testament der Frau Dr. Storren Johann Albrecht Dörrien, Pastor zu Stemmen, zu, doch soll dieser den Erben für gemachte Ausbesserungen 1200 Rthlr. geben, dagegen sollen alle Obligationen für den Pastor Dörrien annulliert werden. Nur die neuerdings vorgenommenen Reparaturen der Gebäude zu Giesen und an der Windmühle zu Rautenberg soll der Pastor Dörrien auch zahlen.
      Sie setzt als Legate aus:
      1. 2000 Rthlr. für Jungfer Hedwig Catharina Elisabeth Schnecker über ihr sonstiges Erbteil hinaus.
      2. 400 Rthlr. für Catherina Elisabeth Vortmann, des Senators Vortmanns Tochter, als ihr Patkind.
      3. 300 Rthlr. für Marie Catharina Vortmann, des Senators Vortmann jüngste Tochter, als ihr Patkind. Sollte eine von den Schwestern Vortmanns früher sterben, so soll die andere deren Erbteil bekommen.
      4. 1000 Rthlr. für die Prediger- und Superintendenten-Witwen der Altstadt Hildesheim. Das Geld soll dem Ministerio ausgezahlt und mit 4 % verzinst, auch wenn keine Predigerswitwen vorhanden sind, auf Zinseszinsen gelegt werden.
      5. 1000 Rthlr. an Hausarme, in und außerhalb der Familie, jedesmal die Zinsen von 4 oder 5 % für eine Person. Darüber soll immer der Älteste von den Erben und deren Nachkommen die Aufsicht führen. Sollte der Betreffende nachläßig sein in der Verwaltung des Legats, so soll ihm von Obrigkeitswegen eine Aufsicht zur Seite gestellt werden.

      Ihren einzigen Bruder, Justus Heidenreich Gerhardt, der in Portugal verschollen ist, schließt sie von der Erbschaft aus, da er bereits von dem Vater Johann Gerhardt gegen 26000 Rthlr. vorgestreckt bekommen habe.

      Die fünf großen Wohn- und Brauhäuser, auf der Marktstraße, am Molckenmarkt, am Kurzenhagen, bei der Obergünne und in der Kurzen Burgstraße, ebenso ihre Gärten, sollen ihre Erben nicht entäußern.

            Codizill dazu 1756 Aug. 13.
      Sie schenkt ihrem Vetter Christian Heinrich Vortmann, Senator, ihr im hintersten Rosenhagen hart an Stahls Garten belegenes Brauhaus aus besonderer Dankbarkeit, doch soll er dafür 300 Rthlr. an das hiesige Zucht- und Waisenhaus und 200 Rthlr. an das Hospital St. Trinitatis geben.

      Dem Johann Joachim Möhlen schenkt sie für treuen Beistand jederzeit ihr Eicksches Haus mit kleinem Gartenplatz auf dem Mühlenhof an der Innerste unter der Bedingung, daß er die bei Herrn Thielen stehende