Die Doerriens/062
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wurde am 28. Jan. 1688 als Sohn des Ratsherrn Melchior Dörrien und der Hedewig Lucie Twebohms geboren und am 31. Jan. in der St. Georgii-Kirche zu Hildesheim getauft. Seine vier Ahnen sind bekannt. Da er schon in früher Jugend einen fähigen Geist zeigte, so schickten ihn seine Eltern auf das Gymnasium Andreanum, wo er dem Direktor Mag. Johann Christoph Losius anvertraut wurde. Er hatte anfänglich vor, Theologie zu studieren, doch fanden ihn seine Verwandten dafür zu schwach, er erwählte daher das juristische Studium. Ehe er sich auf Universitäten begab, hielt ihm sein Vetter, der Preußische Rat und braunschschweig-lüneburgsche Hofgerichts-Assessor Autor Heinrich von Kalm ein „Collegium Institutionale“ und unterwies ihn in Philogie und Philosophie. Zu Ostern 1708 zog er auf die Julius-Universität zu Helmstedt, wohnte dort beim Doctor Bötticher und aß beim Magister Otten, besuchte fleißig die Collegs und bildete sich unter der Leitung des berühmten J.Ctus Dr, Homborgii weiter, unter dessen Vorsitz er auch „de differentiis juris communis et statutarii Hildesiensis“ öffentlich disputierte. In Helmstedt blieb er 1 ½ Jahre, war dann ein halbes Jahr zu Hause und bezog zu Ostern 1710 die Universität Halle, wo er zwei Jahre die Vorlesungen des J.Ctorum Dr. Stryckius, Dr. Böhmer, Dr. Ludewig und des Licentiaten Bönigk hörte. Dann begab er sich zwei Jahre lang in die Praxis, zuerst unter der Unterweisung des Großbritannisch-braunschweig-Lüneburgschen Rats und Hofgerichtsassessors, auch Syndici zu Hildesheim, Herrn Johann Ludolff Kopmann. Um sich nun in anderen Orten und Ländern mehr Erfahrung und Geschicklichkeit anzueignen, begab er sich am 17. April 1714 auf Reisen, besuchte zuerst Wetzlar, nachdem er vorher die Universitäten Marburg und Gießen besichtigt und von den Professoren Dr. Möllendecc und Dr. Orth viele Freundlichkeiten genossen hatte; in Wetzlar wurde er von den Assessoren Krebs und Schrech freundlich aufgenommen