Die Deutschen Personennamen/083
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aus Suphan: Vorsteher eines Gaus (Zeitschr. für deutsch. Unterr. 6, 588); Staroste: Ältester (Stargard: Altstadt, Naugard = Nowgorod: Neustadt).
Abt, Pfaff, Münch, Keppler der Kaftpelmönch, Kugler von Kugel cucullus die Mönchskutte; Beschorner, Küster (ö), Kirchner, Meßner. So konnte einer auch heißen, weil er den geistlichen Stand aufgegeben hatte wie in C. F. Meyers Hochzeit des Mönchs.
Verwandtschaftsbezeichnungen: Vater, Kindervater, Bruder, Brodersen, Vetter, Trautvetter, Witwer, Knabe, Kind (im Nibelungenliede: Giselher das Kind), Liebeskind, Söhnlein, Zwingli der Zwilling; Neff, Jungfer, Bräutigam; Gut-, Lieb-, Lüttschwager, Kleineidam.
Altersbezeichnungen: Jüngling, Jungblut (Giselher der junge), Altmann, Jungmann.
Einige dieser Standesbezeichnungen sind ganz besonders häufig und füllen in den Adreßbüchern der Großstädte ganze Reihen von Seiten: Schulz, Müller, Schmidt, Meier, Lehmann. Das Adreßbuch von Berlin enthielt 1905 9200 Schulz, 6300 Müller, 6100 Schmidt, 2400 Meier. 2200 Lehmann.
Schulz aus Schuld-heiß, der Verpflichtungen befiehlt; Goethes Großvater war kaiserlicher Schultheiß in Frankfurt. Schulteß, Schultz, Schulze, Schultze sind andere Formen, Scholz im besonderen die schlesische. In der Zeit der deutschen Ansiedelung in Schlesien heißt der Führer der Ansiedler, der nachher auch der Vorsteher der Ortschaft wird, Locator, Vogt oder Schulz. Er bekommt ein größeres Ackerstück als die anderen, daraus sind in Schlesien die Erbscholtiseien hervorgegangen. Schulze hieß in Schlesien noch bis vor kurzer Zeit der Gemeindevorsteher. Die niederd. Form ist Schulte aus Schuld-heit. Ein vornehmer Vertreter des Namens ist der Hofschulte oder Hofschulze in Immermanns Oberhof, auch ein Banmschulte kommt dort vor. Der eigentliche Name ist in dieser von der Hofstelle hergenommenen Bezeichnung untergegangen (S. 59). Der Hofschulze ist stolz auf diesen Namen, und als ihn einmal ein vornehmer Herr der gemütlich sein will, Alterchen nennt, erwidert er kühl: „Jeder genießt hier die ihm gebührende Reverenz, so daß ich den Halbhüfner, den Kötter, und wer er sonst sein mag, jeden bei seiner Gebühr nennen muß, freilich aber auch prädiziere, daß mich niemand anders als Hofschulze nennt.“