Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/352

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Der Regierungsbezirk Aachen (1850)
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Ac regbez kaltenbach 1850.djvu
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im Aachener Gebiet zu walten. Karl IV. verpfändete 1348 die Meyerei an Jülich, wobei sie dann stets verblieben ist. Durch dieselbe hat Jülich einen Antheil an der öffentlichen Gewalt in Aachen gehabt, welche der Entwickelung der städtischen Freiheit oft entgegen strebte. Faustrecht und Räubereien des Adels nahmen um diese Zeit, bei der Reichsschwäche, überhand, indessen die Städte und die Fürsten selber stärker wurden. Die Städte Aachen und Köln, Herzog Johann von Brabant und Erzbischof Wilhelm von Köln schlossen 1351 ein Bündniß auf 10 Jahre, wonach jeder 100 Reiter und 50 Schützen znm Angriff und zur Belagerung der Raubnester stellte, stets 20 Reiter zum Schutze des Landfriedens hielt und drei geschworene Männer als Bundesgericht über Verbrechen am Landfrieden ernannt wurden. Diesem Bunde traten Herr Johann von Montjoie mit 40 Reitern zu Belagerungen und 20 Reitern zu Landzügen, ferner Herr Johann von Falkenburg mit 30 Reitern, Markgraf Wilhelm von Jülich und Graf Diedrich von Lon und Heinsberg mit ähnlichen Streitkräften bei. Die Abtei Burtscheid vermochte nicht mehr, sich gegen Plackereien zu schützen und das Konvent übertrug daher das Dorf und Gericht Burtscheid mit Unterthanen und Einwohnern der Stadt Aachen, welche von nun an dort den Meyer bestellte.

1353 wurde der Bau des jetzigen Rathhauses und des Chors der Münsterkirche durch den Bürgermeister Gerhard, Grafen von Schellard, genannt Chorus, begonnen. Kaiser Karl IV. bestätigte 1356 den Schöffenstuhl zu Aachen und gestattete der Stadt, sich nach Bedürfniß zu befestigen und dazu Steuern, und Auflagen in ihrem Gebiete zu machen.