Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 6 (Strange)/016

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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und Dorf Müddersheim sammt dessen Untergerichten und Unterlehen, wie auch mit dem Horster-Hof belehnt. Nachdem beide Lehe in gleicher Weise am 8. August 1724 vom Erzbischof Clemens August empfangen worden, übertrug Wittwe von Geyr dieselben bald darauf ihrem Sohne Rudolph Adolph, welcher dann am 24. November für sich und seine Erben belehnt wurde.

      Die Burg, die vor etwa hundert Jahren wohl nicht sehr massiv und solide gebaut worden war, befand sich beim Verkauf in einem gar kläglichen Zustande. Herr von Geyr liess sie in den Jahren 1718 bis 1720 wieder neu aufbauen, und sie mit neuen Weiern und Anlagen umgeben. Derselbe wurde im J. 1743 in den Reichsfreiherrenstand erhoben, und ist 1752 gestorben. Sein mit Maria von Groote gezeugter ältester Sohn opferte sein Leben im Türken-Krieg. So wurde denn der Zweitgeborne, Ferdinand Frh. von Geyr, sein Nachfolger zu Müddersheim und in andern Herrschaften. Derselbe empfing am 19. December 1755 vom Erzbischof Clemens August, und am 16. Januar 1762 vom Erzbischof Maximilian Friedrich die Belehnung. Von seinen Eltern her und durch seine Heirath mit Alida Agnes de Fays war er ein überaus reicher Herr. Das vormalige von Geyrsche Haus auf der Breitenstrasse in Cöln ist von ihm erbaut worden. Unter ihm, und bei weitem zum grössten Theil aus den Mitteln der Freiherrlichen Familie von Geyr wurde auch die Kirche zu Müddersheim auf einer andern Stelle neu gebaut: wozu am 4. September 1777 der erste Grundstein gelegt worden. Meister Krakamp in Cöln hat beide Bauten geleitet[1].

      Ferdinand Frh. von Geyr ist im J. 1784 gestorben. In seinem Testament vermachte er das Haus Müddersheim seinem jüngsten Sohne Cornelius Joseph Frh. von Geyr: der dann auch am 24. December 1785 vom Erzbischof Maximilian Franz die Belehnung empfing, und nach Absterben seiner Mutter am 23. April 1787 durch einen Bevollmächtigten von der Herrlichkeit



  1. Das Patronatsrecht besassen die Herren von Geyr erst, seitdem sie den Heckhof erworben(Heft I. p.29); denn diesem Hofe klebte dasselbe an. Daraus folgt, das der Heckhof unter den adligen Gütern zu Müddersheim das vornehmste war, und dass er älter ist als die beiden Chur-Cölnischen Lehen.