Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 4 (Strange)/032
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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange) | |
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Tochter des Rave von Paffenheim zum Canstein selig und der Catharina von Viermyn. In dem Ehevertrage kommen auf Heinrichs Seiten vor: sein Vater und seine Brüder Godert und Ludolph von Ense, sodann Diederich von Erwitte, Jaspar Westphal und Jaspar von dem Schorlenberg. Auf Seiten der Braut: ihre beiden Brüder Rave und Lyppolt von Paffenheim zum Canstein, Philips von Tzwyst der Alte, Friedrich von Tzwyst, Wilhelm von Brencken, Johann und Hermann Gebrüder von Viermyn. — Heinrich von Ense ist schon im J. 1530 gestorben[1] mit Hinterlassung folgender Kinder:
- Adrian von Ense (F).
- Heinrich von Ense ist gegen 1555 unverehelicht gestorben.
- Catharina von Ense verh. mit Friedrich von Papenheim zu Stammen[2].
- Anna von Ense Stiftsdame zu Schwartz-Rheindorf.
F.
Adrian von Ense Erbgesessener zu den Westernkotten und Drost zum Stromberge. Derselbe war von 1531 bis 1556 Domherr zu Münster. Im J. 1560 übergab ihm Bernhard Bischof zu Münster Haus und Amt Stromberg. Haus und Amt Anröchte, das Erzbischof Diederich von Cöln dem Heinrich von Ense Gerds Sohne verschrieben hatte, forderte Erzbischof Hermann im J. 1543 zurück, mit der Mahnung, Montags nach dem Sonntage Invocavit, Morgens zu acht Uhren auf dem Rathhaus zu Geseke den Pfandschilling zu empfangen, davon zu quittiren, Haus und Amt einzuräumen, und die Pfandverschreibung zurückzustellen. Diese Ankündigung hatte, da die Gebrüder von Ense wegen etlicher Güter, Baugeldes, Winterfrucht und Abnutzungen, so ihnen nach der Wiederlöse entzogen worden, bedeutende Gegenforderungen machten, viele und lange Schreibereien zur Folge. Im J. 1565 erbot sich Erzbischof Friedrich, die streitigen Güter, so ausserhalb der Gemarkung Anröchte gelegen, dem Adrian von Ense erblich zu überlassen, und sollen die Herren, welche diese Güter bisher inne gehabt, ihm einmal