Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/016
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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange) | |
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vollbracht sei. — Diesen Teilgin von Deynsbur können wir nicht als einen Stammherrn betrachten. Ich habe ihn nur vorangestellt, weil er isolirt steht, das heisst, weil ich ihn in der folgenden Genealogie nicht unterzubringen vermochte. In gleicher Lage befinde ich mich aber auch hinsichtlich einiger anderer Herren, die dem Teilgin um etwa hundert Jahre vorangehen. So bin ich nicht im Stande zu sagen, ob und in welchem verwandschaftlichen Verhältnisse Mathys von Deynsbur (1321–1342), Heinrich von Deynsbur Marschall und dessen wahrscheinlicher Sohn Johann von Deynsbur Marschall und Ritter (1361) mit dem stehen,[GWR 1] welchen ich als einen Stammherrn angesetzt habe. Indem ich nun noch bemerke, dass der Beiname Gebuyr allen folgenden Herren abgeht, beginne ich also:
A.
Dederich von Deynsbur und Irmgard Eheleute, deren Jugend in die letzten Decennien des dreizehnten Jahrhunderts fallen mag, hinterlassen einen Sohn
B.
Teilgin von Deynsbur, seines Geschlechtes der erste Herr zu Lindweiler. Sein Vorgänger ist Arnold von Roir, welcher dort vielleicht schon von seinen Eltern her begütert war. Im J. 1328 verkaufen ihm Balduin von Ober-Ehe und Friedrich sein Bruder, sodann die Gebrüder Balduin und Johann von Bewingen ihr Gut zu Lindweiler, welches Arnold, und sein Bruder Gobel von Roir vor ihm, von denselben in Pachtung gehabt hatten. Sechzehn Jahre später, 1344 trägt Arnold sein Haus und Hof zu Lindweiler dem Markgrafen Wilhelm von Jülich zu einem offenen Hause auf[1]: welcher Fürst dann im folgenden Jahr dies Lehen von allen Abgaben und Servituten[GWR 2] befreit. Ueberdies trägt Arnold eine Mühle bei Lindweiler vom Markgrafen zu Lehen, welche dieser im J. 1348 als eine Zwangsmühle für die beiden Dörfer Lindweiler und Rohr erklärt. — Arnold von Roir hatte mit seiner Gattin Christine von Linzenich nur eine Tochter Bela, die mit Johann von Ulpich verheirathet war, und nach Tod desselben mit Teilgin von Deynsbur zur zweiten Ehe schritt. Gemäss der
- ↑ Lacomblet Bd. III. p. 319; man sehe auch die Beilagen.
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)