Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/018

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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B.

      Johann von Eynenberg Herr zu Landscron, heirathete 1399 Lysa Tochter des Ritters Hilger von Langenau und der Hille von dem Vorst. In den Beilagen habe ich einen Lehenbrief für Hilger von Langenau mitgetheilt, gemäss welchem er von Adolph Erzbischof zu Mainz im J. 1385 mit den Mannlehen, so bis dahin Ritter Wynand Schenck getragen, belehnt wird. Auf seinen alten Tag mochte sich Herr Hilger wohl an einem guten Glas Ahrwein laben; im J. 1406 liess er sich nämlich von Friedrich von der Schleiden Abt zu Prüm mit einem Fuder Wein, so der Abtei in ihrem Hof zu Ahrweiler zu Herbste fällig war, belehnen. Da er keine Söhne hatte, so kam sein Erbe und Gut an den Herrn zu Landscron und an den Ritter Johann Romlian von Cobern, der mit Hilgers zweiter Tochter, Agnes, verehelicht war. Sein Schloss Holenfels erbten seine beiden Schwiegersöhne gemeinschaftlich, wie aus dem mitgetheilten Vertrag v. J. 1412 zu ersehen.

      Die Herren zu Landscron wurden, wie wir schon wissen, vom Kaiser mit Königsfeld belehnt. In dieser Belehnung war indess nicht der ganze Ort mit all seinem Zubehör inbegriffen; einzelne Theile desselben gehörten zu andern Herrschaften, und ein Theil namentlich zur Burggrafschaft von Hammerstein. So ersehen wir aus einer Urkunde vom J. 1307, dass die Hammersteiner einen besondern Hof zu Königsfeld besassen. Wiederum verpfändet Gerart Burggraf zu Hammerstein im J. 1338 seinem Schwager Gerart Herrn zu Landscron all sein Gut zu Königsfeld, an dem Gerichte und an Leuten allda (Guden. p. 990. 1073). Und endlich verschreibt Ludwig Burggraf zu Hammerstein und Herr zu Linz im J. 1412 dem Johann von Eynenberg seine Leute zu Königsfeld und Kaldenborn für hundert Rheinische Gulden[1]. Eben so besassen, gemäss Urkunde v. J. 1352, auch die Herren zu Olbrück einen Theil der Leute von Königsfeld (Guden. p. 1128). In wiefern diese Herren zur Königsfelder Kirchengifft berechtigt waren, lässt sich jetzt wohl nicht mehr erklären; nur so viel sieht man, dass sie dem Herrn zu Landscron gegenüber, welchen


  1. Diese Pfandschaft ward nicht wieder eingelöst, und erhielten die Herren von Eynenberg in der Folge die Belehnung derselben.