Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/013
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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange) | |
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der damals Namens seines unmündigen Schwiegersohns die Verwaltung von Dreyborn leitete, der Sache an; er zahlte dem Steffen die rückständigen Pensionen, und befriedigte denselben zuletzt im J. 1480. Die Rentverschreibung scheint dann in andere Hände gekommen zu sein; ein Viertel davon brachten die Scheffen von Schleiden an sich, welches Coen von Eynenberg im J. 1513 einlöste.
Elisabeth von der Brohl Wittwe von Vlatten scheint ihre letzten Tage zu oder bei Dreyborn verlebt zu haben. Ich schliesse dies aus einem Document v. J. 1471, worin sie den Bartholomaeus Clockener aus Meyen „mynen cappelain“ nennt[1]. Dieser mochte ihr wohl aus ihrer Heimath als ein tüchtiger Priester empfohlen worden sein. Um ihm eine anständige Existenz zu Dreyborn zu verschaffen, ward wie in den Beilagen zu ersehen, im J. 1461 das Beneficium der dortigen Kapelle durch einen Zusatz von acht Malter Roggen verbessert. Die letzte Dreyborner Nachricht über Elisabeth ist von obigem Jahr 1471; wenn sie wie angegeben wird, erst 1476 gestorben, so ist anzunehmen, dass die letzten Quittungen über Empfang ihrer Leibrente verschleudert worden sind. Sie setzte Herrn Clockener und Heinrich von Steynen Propst zu Niedeggen zu ihren Testamentsexecutoren ein, und bestimmte wenigstens einen Theil ihres Vermögens zu frommen Zwecken. Aus diesem Stiftungsfonds nahmen die Eheleute Coen von Eynenberg und Margaretha von Nesselrode ein Kapital von etwa tausend Rheinischen Gulden auf, und verschrieben zu Behuf „der armen Melaten vnd siechluden zu Marien Holtz adir anderszwo“ ihren Hof zu Merscheim mit Pachten, Zinsen, Curmoeden, Weiern, Fischereien und allem Zubehör, und verpflichteten sich überdies noch zu einer Erbrente von zwanzig Malter Roggen aus ihrem Gut zu Frauwüllesheim: welcher Contrakt im J. 1489 dahin abgeändert ward, dass genannte Eheleute den Hof. und die Erbrente an sich behalten, und statt dessen jährlichs fünfzig Rheinische Gulden zu gleichem Behuf zu zahlen verbunden sein sollten. Pastor Clockener bedachte in seinem Testament die Armen zu Dreyborn, Landscron und Eynenburg mit einer jährlichen
- ↑ Herr Clockener war seit etwa 1470 zugleich Pastor zu Königsfeld.