Bahnmeister

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Bahnmeister

  • 1895: Der Beruf des Bahnmeisters gehört zu den unteren Bahnaufsichtsbeamten, welcher unter Leitung des Bahningenieurs (Eisenbahn-Bauinspektors) steht und den Zustand der Bahn durch tägliche Begehungen zu prüfen, die Bahnwärter und die Erhaltungsarbeiten zu beaufsichtigen hat.

Bahnmeisterbezirk

  • !895: Ein Bahnmeisterbezirk umfaßt etwa 7 - 10 km. Zur Bereisung und Betreuung des Bezirks werden Bahnmeisterwagen eingesetzt.

Berufsbezeichnung

  • Bedeutung: Eisenbahnbediensteter, der innerhalb eines Bezirkes, einer Bahnmeisterei für den einwandfreien Zustand der Bahnanlagen und der Streckensicherung verantwortlich ist.