Amtsbezirk
Amt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Amt. |
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Der Begriff
Amtsbezirk ist überwiegend die Bezeichnung für den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes.
Einzelne Definitionen
Baden
Das Großherzogtum Baden war ab 1809 in Kreise, und diese in Amtsbezirke eingeteilt.[1]
Hannover
Das Land (später Provinz) war bis 1884 in Amtsbezirke eingeteilt, geleitet von einem Amtshauptmann. [2]
Hessen-Darmstadt
Im Regierungsbezirk Wiesbaden waren die Kreise bis 1885 in Amtsbezirke gegliedert. [3]
Preußen
In den ostwärtigen Provinzen (außer Posen) waren 1872 bis 1945 mehrere Gemeinden und Gutsbezirke in Amtsbezirke als Ortspolizeibehörde zusammengefasst. [4]
Schweiz
Der Amtsbezirk ist in den meisten Kantonen der Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes. [5]
GOV-Objekttyp
2 - Amtsbezirk - {deu=Amtsbezirk}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Amtsbezirk,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT