Wüst

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
(Weitergeleitet von Wüst (Eigenbehörigkeit))
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > wüst

Amtssprache


1.Bedeutung
im eigentlichen Sinn, für unbewohnt, unbearbeitet
2.Bedeutung
ein Haus steht wüst, wenn es nicht bewohnt wird
3.Bedeutung
ein Acker liegt wüst, wenn er nicht bebaut (beackert) wird
4.Bedeutung
eine Flur liegt wüst, wenn sie nicht genutzt wird, verwildert und unordentlich wird (Schaden für die Gemeinheit) [1]

Folgen bei Eigenbehörigen

Durch Vernachlässigung eines Erbgewinngutes (Verwüstung, wüst liegen) kann der notwendige Ertrag für die Erbpacht und Anteil zur Kontribution des Kirchspiels nicht erwirtschaftet werden. Nach dem Erbgewinnrecht kann dies zum Heimfall und zur Neuvergabe des Erbgewinns führen.

Beispiel

  • Haus Ostendorf: Anno 1702 den 24.tag Monahts Novembris (...) auch ist ihme in übrigen aus consideration, das der Kotte lange Jahren wuest gewesen, das Haus gantz ruineus und baufällig, das Gewinn und Versterb für dismahlen, ohne fernerer consequentz inskünfftig, von mihr verehret worden und gäntzlich nachgegeben (...)[2]

Fußnoten

  1. Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart ( Leipzig 1793-1801)
  2. Quelle: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen, Haus Ostendorf Akten, Lagerbuch I. von 1629-1748