Vorlage:Standesamtsnebenregister Hessen
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Das Personenstandsarchiv Hessen archiviert die Nebenregister aller hessischen Standesämter. Die Unterlagen werden seit 2011 digitalisiert und nach und nach im Internet verfügbar gemacht.
Bereits verfügbare Register sind durch ein gekennzeichnet und können über die Laufzeit des Registers direkt aufgerufen werden. Die nicht gekennzeichneten Unterlagen sind möglicher Weise noch nicht verfügbar.
Eine weitere Einschränkung ergibt sich durch die Schutzfristen des Personenstandsgesetzes: 110 Jahre (Geburt), 80 Jahre (Eheschließung) und 30 Jahre (Tod).