Vorhaus
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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Vorhaus
Amtssprache
- Vorhaus
- Bedeutung
- Vorhaus oder Anbau, in eigentlicher Bedeutung ein vor einem Hauptgebäude liegendes, mit ihm verbundenes, aber doch irgendwie als selbständiges Bauglied erkennbares Gebäude, kann auch ein vor dem Offizium einer Apotheke liegender Gadem sein. [1]
Beispiel
- Alte Apotheke Recklinghausen: "1721 ist von die Magd im Vohrhauß abgeholt" (folgende Medizin)
Fußnoten
- ↑ Quelle: Gebr. Grimm: Deutsches Wörterbuch ( Leipzig 1854)