Von der Evidenz in der Genealogie (Gatterer)/04

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Von der Evidenz in der Genealogie (Gatterer)
Digitalisat des Göttinger Digitalisierungszentrums (S. 3-17)
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denen man redet, besteht. Es kann also in genealogischen Dingen nur alsdann Evidenz statt finden, wenn diese Dinge nicht nur als wahr, sondern auch so vorgestellet werden, daß man sich von ihrer Wahrheit geschwind und leicht überzeugen kan.

      Alle genealogischen Werke lassen sich ungefähr auf 4 Gattungen bringen. Zur erstern rechne ich die unbeurkundeten Stammtafeln, das ist, solche, wo die genealogischen Sätze durch keine Art von Beweis unterstützet sind. Hieher gehören zum Beispiel die hübnerischen Tabellen, vieler anderer zu geschweigen. Man sieht leicht ein, daß unbewiesene Stammtafeln ihrer Natur nach nicht der geringsten Art von Evidenz fähig sind. Man muß die genealogischen Sätze dem Stammtafelmacher blos auf sein Wort glauben: man kann sich nicht einmal von der Wahrheit der Sätze überhaupt überzeugen, geschweige erst auf eine faßliche Art, das ist, geschwinde und leicht überzeugen. Unbeurkundete Stammtafeln sind in der Genealogie, was Landkarten in der Erdbeschreibung sind, denen kein Codex probationum beygefügt ist.

      Unter der zwoten Gattung genealogischer Werke verstehe ich die beurkundeten Stammtafeln. Die ersten guten Muster, ja die besten, die man zur Zeit hierin hat, rühren vom Du Chesne her. Unser sel. Prof. Köhler hat dessen Methode in seinen genealogischen Disputationen über die Kayserfamilien glücklich nachgeahmt, und unter uns beliebt gemacht. Durch diese Methode lassen sich nun zwar genealogische Sätze wahr, aber nicht faßlich genug vorstellen: folglich führt sie nicht zur Evidenz.