Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (1938)/V
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Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (1938) | |
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Einleitung.
Wie sind unsere Kirchenbücher, Tauf-, Ehe-, Totenbücher, Firmungs- und Konfirmanden-, Beicht- und Kommunikantenregister, Seelen- und Familienregister entstanden?
I. Katholische Kirchenbücher.
Schon die alte Kirche hatte in der Zeit vor Konstantin Verzeichnisse ihrer getauften, getrauten, verstorbenen Mitglieder [1]. Im Mittelalter finden wir Nekrologien, Jahrtagsverzeichnisse, Bruderschaftsbücher. Auch die Läuteregister sind Vorgänger der Totenbücher. Eigentliche Kirchenbücher aber finden wir in Italien und Frankreich aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts [2]. Eine Konstanzer Synode von 1435 ordnete zu besserer Feststellung der aus geistlicher Verwandtschaft entspringenden Ehehindernisse Taufbücher an, die den Namen des Täuflings und der Paten enthalten sollten [3]. 1463 kommt noch hinzu, daß eine größere Anzahl von Zeugen eingetragen werden soll. Das Buch ist in der Kirche aufzubewahren, da diese bzw. die Sakristei größere Sicherheit zu bieten schien als das Pfarrhaus [4]. 1483 werden diese Anordnungen wiederholt [5]. 1497 wird die öffentliche Verkündigung der Brautleute angeordnet, unter Angabe eines- Einspuchstermins [6]. Im Zusammenhang damit mag das Taufbuch von St. Theodor in Basel stehen, das Professor Dr. Surgant als Pfarrer angelegt hat, das
- ↑ Sägmüller, Die Entstehung und Entwicklung der Kirchenbücher im kath. Deutschland bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts. Theol. Quartalschrift 1899 S. 206 ff.
- ↑ Jacobs, Kirchenbücher, in Prot. RE. 3. Anfl. X, 357.
- ↑ 30./31. Mai 1435. Regesta episcop. Constant. III S. 362 Nr. 9662.
- ↑ Hartzheim, Concilia Germaniae V 456 (künftig H.).
- ↑ H. V, 552.
- ↑ Beger, Ge. David, Nachrichten von den Ruralkapiteln. 1765 S. 97. Statuimus, ut cum matrimonia fuerint contrahenda, in ecclesiis per presbyteros publice proponantur competenti termino prefinito.