Verlustlisten Erster Weltkrieg/Generalia

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Verlustlisten Erster Weltkrieg
hier: Generalia
Informationen zu den Verlustlisten
Allgemeine Informationen zu den Verlustlisten
Generalia
Ausgaben
Verlustlisten der Armeen
Andere Online-Angebote
Allgemeine Infos zum Militär
Portal Militär
Informationen zum Compgen-Projekt
Projektbeschreibung
Statistik
Informationen zur Suche
Suche
Suchstrategien
Informationen für Bearbeiter
Bedienungsanleitung
Editionsrichtlinien
Häufige Fragen
Korrekturen zu Truppenangaben
Korrekturhinweise zu Ortsnamen
Sonstige Korrekturhinweise
Zeichentabelle
Kontakt
Projektbegleitende Mailingliste
some mail
Benutzerkennung beantragen
Vergessene Benutzerkennung zuschicken lassen
Kategorie

An dieser Stelle werden alle so genannten Generalia gesammelt, die die Verlustlisten betreffen.

Generalia im Armee-Verordnungsblatt

...

Generalia in den Verlustlisten

Ausgabe Nr. 42 vom 24. September 1914 (Seite 381)

Verlustlisten Bekanntmachungen Seite 381.png

Bekanntmachungen
I.
  1. Die Verlustlisten werden nach Eingang beim Zentralnachweisebureau des Kriegsministeriums baldmöglichst veröffentlicht; eine Zurückhaltung derselben findet nicht statt. Infolge des überaus raschen Vorschreitens der Armeen sind die Truppenteile selbstverständlich nicht in der Lage, die Listen sogleich nach einem Gefecht einzureichen, daher öfters ein verhältnismäßig spätes Eintreffen in Berlin. Von mehreren Regimentern usw. sind bis jetzt überhaupt noch keine Verlustlisten eingegangen.
  2. Die Namen der Gefechte werden von jetzt ab, soweit sie mit Sicherheit bekannt sind, in den Verlustlisten angegeben werden.
  3. Die bei den Namen der Verwundeten usw. angegebenen Orts- und Kreisnamen beziehen sich auf den Geburtsort des Betreffenden.
Berlin, den 19. September 1914
Das Kriegsministerium N. B.
II.
Etwaige Anfragen wegen des Inhalts der Verlustlisten kann nur das Zentral-Nachweisebureau des Kriegsministeriums, Berlin NW. 7, Dorotheenstraße 48, beantworten. Wünsche, betreffend den Bezug der Verlustlisten, sind nicht an das Zentral-Nachweisebureau des Kriegsministeriums, auch nicht an die den Druck ausführende Druckerei, sondern lediglich an die zuständigen Postämter zu richten.
Berlin, den 22. September 1914.
Das Kriegsministerium N.B.

Ausgabe Nr. 44 vom 24. September 1914 (Seite 422)

Kaiserliche Marine, Verlustliste Nr. 5
Vermißt* bedeutet, daß das Ableben mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist.)


Ausgabe 273 vom 15. Dezember 1914 (S. 3631)

Bekanntmachung.
Von den Ausgaben 1, 64, 65, 66, 87, 89, 90, 92, 93, 96, 97, 100-116, 118-144, 146 bis 162 der Deutschen Verlustlisten sind noch einige Exemplare vorhanden. Der Einzel-Verkaufspreis - einschließlich Porto - für 1 Exemplar einer Ausgabe beträgt 15 Pfg. Bestellungen sind unter genauer Bezeichnung der Ausgabe und Stückzahl und unter Beifügung des Betrages an die Norddeutsche Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32, zu richten.
Berlin, den 8. Dezember 1914.
Kriegsministerium M.A.


Ausgabe 277 vom 17. Dezember 1914 (S. 3683)

wie

Ausgabe 279 (S. 3707) vom 18. Dezember 1914 wie
Ausgabe 280 (S. 3723) vom 19. Dezember 1914.
Bekanntmachung.
Das Zentral-Nachweise-Büro des Kriegsministeriums bereitet einen "Führer durch die deutschen Verlustlisten 1-100" vor; das Buch wird gegen Neujahr erscheinen.
Berlin, den 15. Dezember 1914.
Kriegsministerium, Z.N.B.


Ausgabe 282 vom 20. Dezember 1914 (S. 3747)

Bekanntmachung.
Da jetzt angenommen werden kann, daß die amtlichen Einrichtungen zur zuverlässigen und möglichst schnellen Bekanntgabe der Verluste im gegenwärtigen Kriege (öffentliches Auslegen der gesamten Deutschen Verlustlisten und von Auszügen aus ihnen bei den Landratsämtern, Königl. Polizeiverwaltungen usw. sowie Bekanntgabe der die einzelnen Kreise betreffenden Verluste durch die Kreisblätter) überall bekannt geworden sind und sich eingebürgert haben, liegt kein Grund mehr dazu vor, die Deutschen Verlustlisten auch weiterhin unter dem Selbstkostenpreise abzugeben.
Der Bezugspreis der im Post-(Einzel-) Abonnement zu beziehenden Deutschen Verlustlisten beträgt vom 1. Januar 1915 ab 1,75 Mark monatlich ohne Bestellgebühr.
Die Bestellgebühr bleibt unverändert.
Berlin, den 16. Dezember 1914.
Kriegsministerium, M.A.


Ausgabe 287 vom 24. Dezember 1914 (S. 3811)

Bekanntmachung.
Die nächste Verlustliste erscheint der Feiertage wegen Montag, den 28. Dezember 1914.
Berlin, den 24. Dezember 1914.
Kriegsministerium, Z.N.B.


[Lücke]

Ausgabe 293 (S. 3879)

Bekanntmachung.
Der in der Preußischen Verlustliste Nr. 106 vom 19. Dezember 1914 erwähnte "Führer durch die Deutschen Verlustlisten 1 bis 100" wird aus militärischen Gründen nicht erscheinen. Den bisher auf diesen Führer eingegangenen Bestellungen kann somit nicht entsprochen werden.
Berlin, den 29. Dezember 1914.
Kriegsministerium N. B.

[Lücke]

Ausgabe Nr. 1297 vom 6. Dezember 1916 (Seite 16731)

Verlustlisten Seite 16731.png

Zur Beachtung!

In den Preußischen Verlustlisten werden vom 7. Dezember 1916 ab die Namen der Heeresangehörigen durch alle Truppenteile hindurch in alphabetischer Reihenfolge geordnet erscheinen, unter Angabe des Namens, Vornamens, Dienstgrades, Geburtsdatums, Geburtsortes, Kreises und der Art des Verlustes unter Fortlassung des Truppenteils. Bei Anfragen an das Zentral-Nachweise-Bureau des Kriegsministeriums nach einem Heeresangehörigen ist die Angabe des Truppenteils seitens der Anfragenden durchaus erforderlich.

Ausgabe Nr. 1305 vom 14. Dezember 1916

Vorbemerkungen.
  1. Bei Anfragen an das Zentral-Nachweise-Bureau des Kriegsministeriums ist stetts die Angabe des Truppenteils erforderlich, dem der, nach dem gefragt wird, angehört.
  2. Die mittels der behördlichen Gefangenenlisten aus Feindesland eingehenden Mitteilungen über deutsche, in Gefangenschaft geratene oder daselbst verstorbene Heeresangehörige werden, soweit die Nachricht von der Truppe nicht bestätigt werden kann, mit dem Zusatz „A. N.“, d. h. „Auslands-Nachricht, mitlitärdienstlich bisher nicht bestätigt“, veröffentlicht.
  3. Das Zeichen „G. †“ bedeutet „Gerichtlich für tot erklärt“.

Weitere Literatur