Vereinslazarett
"Die von Vereinen, Ritterorden oder einzelnen Personen aus ihren eigenen Mitteln eingerichteten Krankenheilanstalten (Vereinslazarette) erhielten kranke Soldaten bestimmungsgemäß anfangs nur von den Reservelazaretten überwiesen, doch von Ende Oktober 1914 ab auch unmittelbar von der Truppe. Ein Reservelazarettdirektor oder Chefarzt eines Reservelazaretts oder eine besonders eingesetzte, aus einem Offizier und einem Arzt des Vereinslazaretts bestehende Lazarettkommission führte die gesundheitspolizeiliche Aufsicht über die Vereinslazarette und sorgte für die Mannszucht; die Stellvertretende Intendantur stellte einen Unteroffizier; dieser nahm die Geschäfte des Rechnungsführers wahr, führte die polizeiliche Aufsicht und erledigte die zur Militärverwaltung gehörenden schriftlichen Arbeiten. Die Löhnung und Verpflegung, soweit sie auf Staatskosten geliefert wurden, rechneten die Lazarette mit der Stellvertretenden Intendantur ab, ebenso den Verbrauch der etwa von der Militärverwaltung überwiesenen Geräte. Ärzte, Pflege- und Wirtschaftspersonal stellte die Freiwillige Krankenpflege."[1]
- ↑ Sanitätsbericht über das Deutsche Heer 1914-18, Band 1, S. 169.