Urbarialgrund
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Lateinischer Begriff
Bedeutung: Der vom Eigentümer (Grundherrn) den Bauern zur Bearbeitung überlassene Grund.
Im Gegensatz dazu: Allodium
Lateinischer Begriff
Bedeutung: Der vom Eigentümer (Grundherrn) den Bauern zur Bearbeitung überlassene Grund.
Im Gegensatz dazu: Allodium