Topographie Holstein 1841/I-Z/200
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Topographie Holstein 1841 | |
Teil 1: A B C D E F G H | |
Teil 2: J K L M N O P Q R S T U V W Y Z | |
<<<Vorherige Seite [199] |
Nächste Seite>>> [201] |
unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
- Oldenburg hält 5 Jahrmärkte: 1 Pferdemarkt am Montage in der Woche vor Fastnacht, 1 Krammarkt am Montage vor Oculi, 1 Kram- und Pferdemarkt auf Margareten, 1 Krammarkt am Montage vor Simon Juda und 1 Viehmarkt am Montage und Dienstage nach Martini.
- Der Magistrat besteht aus einem Bürgermeister, welcher zugleich Syndicus ist und 3 Rathsverwandten. Außerdem sind für die öconomische Verwaltung der Stadt 8 Deputirte, von denen Einer zugleich Wortführer ist. Für das Kämmereiwesen ist ein Stadtcassirer angestellt.
- Die Civil- und Criminaljustiz wird von dem Magistrate verwaltet. Geringfügige Sachen bis zu 10 entscheidet das Consulat. Die Oeconomie der Stadt wird gemeinschaftlich von beiden städtischen Collegien verwaltet in Uebereinstimmung mit dem Regulativ vom 29. Decbr. 1827. Die Beschlüsse derselben werden durch Commissionen ausgeführt. Gegenwärtig sind drei Hauptcommissionen: die Feld-, und Wegecommission, die Baucommission und die Kämmereicommission. Jede derselben besteht aus einem Rathsmitgliede und zweien Deputirten. Die Baucommission hat zugleich das Einquartierungswesen. Das Brandwesen wird von beiden Collegien geleitet, in Gemäßheit der Feuerordnung von 1773. Die Polizei wird vom Magistrate in Uebereinstimmung mit der vormals Großfürstlichen Polizeiordnung vom 29. Januar 1768 verwaltet. Als Unterofficialen sind dabei ein Polizeidiener und ein Gassenvogt angestellt.
- An der Verwaltung der Polizei, des Armen-, Schul- und Kirchenwesens nimmt das Deputirten-Collegium als solches keinen Theil.
- Das Armenwesen wird, in Gemäßheit eines Regulativs vom Jahre 1824, welches im Jahre 1833 bestätigt ward, verwaltet.
- Das Schulwesen wird von dem Schul-Collegium in Gemäßheit Regulativs vom 4. Juni 1821 verwaltet. Die Wahl der Lehrer, so wie Schulbausachen gehören zum Ressort des Magistrats als Schulpatrons. Die specielle Inspection der Schulen theilen sich die beiden Stadtprediger.
- Das Kirchenwesen wird vom Magistrate als Kirchen-Patron verwaltet. In Kirchenbauangelegenheiten wird in einem jährlich abzuhaltenden Convente von sämmtlichen Eingepfarrten beschlossen. Der Magistrat läßt die Beschlüsse ausführen, 2 Kirchenjuraten besorgen die speciellen Geschäfte, die Bauaufsicht und Vermögensverwaltung. Alle zwei Jahre finden Special-Kirchen-Visitationen durch die Visitatoren, den Amtmann zu Cismar, den Probsten der Probstei Oldenburg und den Magistrat, alle drei Jahre General-Kirchen-Visitation durch den General-Superintendenten des Herzogthums Statt.
- Das ganze Areal des Stadtgebietes beträgt 1688 Ton., 9 R., die Tonne zu 320 Q. R., (1881 Steuert.), worunter Wiesen etwa 486 Ton. und Wasser 9 Ton., 5 Sch., 22 R. - Dem städtischen Gemeinwesen gehören davon jetzt noch 74 Ton., 3 Sch., 10 R., und die Dienstländereien der Kirchen- und Stadtofficialen haben einen Flächeninhalt von 28 Ton., 4 Sch., 13 R. Von dem ganzen Areale des Stadtgebiets sind bei Auftheilung der Commüneländereien im Jahre 1795 gegen 600 Ton. als Parcelen den einzelnen Häusern dergestalt beigelegt worden, daß sie als unzertrennlich von denselben betrachtet werden. Die Parcelen sind jedoch von sehr verschiedener Quantität und Qualität, wenn gleich durchgängig ungefähr 3 Ton. bei einem Vollbürgerhause gelegt worden sind. Auf diese Parcelen haften insbesondere die Commüneschulden, weshalb auch die Torf-Gewinnung auf denselben einer obrigkeitlichen Controlle unterworfen ist.