Tappensches Familienbuch (1889)/037

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Tappensches Familienbuch (1889)
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      Am 24. Oct. 1597 erbittet Diderich Rolappe als Vormünder für seines verstorbenen Bruders Herman Rolappe Kinder: sich, Diderich Rolappe, Tappe, Jurrien Schieder.

      Henni Ohms bekennt 1594 Juli 5 Hinrich Tappen an seinem Garten in der Viehtrift (schuldig zu sein) "240 Pfd. umb 12 Pfd. Zinses." - 1597 April 12 wird Heinrich Tappe, welcher einen Ratspfandbrief auf Hans Wildefeur's Haus im Langenhagen besass und, da ihm die an dem Hause verkaufte Rente nicht zu rechter Zeit entrichtet wurde, das Haus eingeklagt hatte, dem Stadtrechte gemäss in dasselbe immitiert. - Tonnies Dieckmann bekennt Michaelis 1597 Heinrich Tappen und Cordt Storren an seinem Hause auf der Othböterstrasse schuldig zu sein "vor 720 Pfd. unser nien pfenni" 36 Pfd. jährlichen Zins. - Ostern 1610 leiht Heinrich von den Wechselherren 2600 Rthlr. in specie und 500 Thaler Münze (Zins 156 Rthlr. und 48 Thlr. Münze) und versetzt (dafür) einen Brief (Schuldbrief) des Statz von Munichhausen über noch 3000 Rthlr. lautend und von Ostern 1608 datiert. - Ostern 1613 leiht Statius von Munichhausen, Hilmers des Obristen sel. Sohn, von den Weinherren 3000 Rthlr. in specie. (Zins Michaelis 180 Rthlr., Lose Weihnachten, acht Tage vor oder nach, (Zahlung Ostern) Bürgen: Seine Söhne Eberhard Otto von Munichhausen, "Thumbherr" zu Magdeburg und auf Leitzsche; Hilmar Ernst von Munichausen auf Gronde; Heinrich Tappe, Bürger der Stadt Hildesheim.

      Heinrich Tappe und seine Hausfrau Dorothea Kabbus, welche besage einer Pergamein-Verschreibung von Oster-Dienstag 1611 den Gebrüdern Lambert und Hans Rosenzweig 800 gute, harte, unverbotene Reichsthaler schuldig geworden waren und darauf am 4. Nov. 1613 100 Rthlr. abgetragen hatten, erklären sich schuldig, die übrigen 700 Rthlr. zu Ostern 1614 zu erlegen. "Jedoch aldieweil wir mehr ausgaben itziger Zeit haben", so leihen sie 1614 Oster-Mittwoch noch 300 Rthlr. hinzu und stellen eine neue Schuldverschreibung aus sub hypotheca omnium et singulorum bonorum tum extra quum intra civit. Hildesh. Bürge "Heinrich Tappe der Jüngere, filius." - Am nämlichen Tage, Oster-Mittwoch 1614, wird Heinrich von Salder, Burchard's sel. Sohn, Heinrich Tappen "dem Eltern" schuldig 2060 Rthlr. in specie. (Zins Michaelis 123 1/2 Rthlr.) Bürgen: Burchard und Jacob von Salder.

      Am 13. Febr. 1615 hat Heinrich Tappen "der Elter" seinem Schwiegersohne Barward Schwakeheine an seinem Hause und Hofe, auch dreien Boden auf dem Eselsstiege, und Garten hinter dem Hause mittels Pergamein-Ratsbrief 3225 Gulden verschrieben. (Von Barward Schwakeheine wird dieser Ratsbrief 1616 der Storrischen verpfändet für ein Darlehn von 900 Thlr. Münze.)

      Am Oster-Dienstag 1615 leiht Heinrich Tappen "der Elter" von Hans Hupkemeier 300 Thlr. Münze. Bürgen: Heinrich Tappe der Jüngere und Barwardt Schwakeheine, Sohn und Schwiegersohn.

      Michaelis 1617 wird Heinrich Tappe "der elter" den Weinherren schuldig 400 Thlr. Münze. Bürge: sein Sohn Heinrich Tappe "der Jünger."

      Im Jahre 1596 überlassen Hans Massen, Heinrich Tappen und Hans Bex jun. den Vormündern der Marie Tappen ihres Vaters Haus und Hof in der Eckmekerstrasse, zwischen Matthias Ulner und Hans Beisner's Wohnungen belegen, mit aller Gerechtigkeit, und ist solches unverpfändet. (Ist Marie etwa Heinrich's Tochter aus einer andern Ehe ?)

      Heinrich Tappen senior hat 1617 März 6 den Eherezess zwischen Hans Storren