Stiftung Stoye/Band 50/269

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Stiftung Stoye/Band 50
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Steller

Christian Steller Testament Stadtgerichte Leisnig Band 9, Seite 334, Nr. [1705] 08.03.1705. Nachdem ich Endt benannter Christian Steller sen. von Gott aufs Siech Bette geleget und allem Anschein nach hierdurch in eine tödliche Krankheit gerathen, also daß ich an meines Lebens oder Gesundheit Genesung fast zweiffele, alß habe hierdurch zur Nachricht aufsetzen wollen, was meine jüngste Tochter, nahmens Dorothea Elisabetha nach meinem seel. Tode Vor weis Geräthe und Betten, um ihrer Treue willen, aus meiner wenigen Verlaßenschafft, vor weg erhalten soll, alß an Betten Ein Ober- und ein Unter Bette. Ein Pfühl und Zwey Scholder Küßen (Schulterkissen?). An Geräthe Zwey große Züchen, als 1 flechsene Leinb..ne (?) und 1 weiße Zwillichtne, Fünff Scholder Küß Züchen (Bezüge?), alß zwey Zwillichne und 3 flechsene weiße Leimbdene (?), Zwey blaue Pfühl Züchen, Zwey flechsene weiße Bettücher, Ein flechsenes Tischtuch, Ein Waßer Hembdgen und ein Kinder Eulgen. Daß dieses alles meiner oben erwähnten Tochter, nach meinem Tode ohne einige Wieder Rede abgefolget werden soll, alß habe ich dieses nebenst meinem Sohne und erbethenen Nachbarn eigenhändig unterschrieben, geschehen Leißnigk den 8. Marty 1705. Gez.: Christian Steller als Vater Martin Kampradt als Beystand Christoph Kleine als .....

Christian Steller Inventar und Teilung Stadtgerichte Leisnig Band 9, Seite 335, Nr. [1705] Dat.? 1705. Meister Christian Steller, weiland Bürger und Tuchmacher allhier, ist am 12. April verstorben und hat drei Kinder namens Christian Steller, Maria Catharina und Dorothea Elisabeth erster Ehe und sein Eheweib Maria anderer Ehe hinterlassen. Die Erben – die Witwe cum Curatore Martin Kamprad, der Sohn Christian und die Töchter nehmlich Maria Catharina und Dorothea Elisabeth, beyde cum Curatore Johann Christian Kunze sen. – haben sich zusammen mit den am Ende unterschriebenen Gerichtspersonen65 in das hinterlassene väterliche Haus im dritten Viertel der Stadt begeben und ein Inventar erstellt. 65

Der Vertrag ist am Schluss nicht von den Gerichtspersonen unterschrieben. Ein Datum fehlt.

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