Stiftung Stoye/Band 50/148

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Stiftung Stoye/Band 50
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Röder

Oberbette und Pfuhl überzogen nebst Bettuch (bekommen), übrigens aber, was (sie) an Betten, Kleidung und Geräthe künfftig nöthig haben, müssen sie durch ihren Fleiß gleich der Ältesten, entweder bey vielgenannten ihren Eltern, oder auswärts bey andern Leuthen verdienen und sich selbst schaffen, weil Vorstehendes nicht einmal geschweige denn ein mehres vorhanden gewesen. Indeßen so verbleiben diese 20 fl iedes seine 10 fl beyden Eltern ohne Verzinßung biß zu Bedürfen der Ausstattung, wogegen ihr dero ieziges und künfftiges Vermögen zum Unterpfande stehen und hafften solle, biß sie versprochen (verheiratet) und ausgemachter Ausstattung wegen vergnüget worden. Wann denn nun allerseits Contrahenten sich zu diesem Vergleich, wie er obiger maaßen über Haupt und Bogen abgehandelt worden gestanden, auch vielgedachten 3 Töchtern erster Ehe nebst ihren Curatore von Vater und Mutter Theile, künfftig weiter nichts zu fordern haben wollen, außer was nach hießgen Statuten nach der Mutter seel. Todte ihnen zur (zu den) Geraden zukommen wird. Alß haben sie sich aller und ieder Ausflüchte wie die ize (jetzt) Nohmen (?), oder ins künfftige ersonnen werden möchten, sonderlich aber die Weibes Persohnen aller im Beysein ihrer zu gut verordneten Beneficien und Gerechtigkeiten, krafft dieses wohl bedächtig begeben; diesen Vergleich alß zu Papier bringen laßen, auch stet und feste darüber gehalten, einander angelobet, auch nebst kriegischen Vormündern sich eigenhändig unterschrieben und E.E.W.W. Rathe zur Ratification zu überreichen beliebet. So geschehen Leißnigk den 1. Juni des Eintausend, Siebenhundert, und Elfften Jahres (1. Juni 1711). Unterschrieben von Gottfried Röther Anna Rötherin Johann Zimmermann in kriegischer Vormundschaft Annen Rötherin Gottfried Wohlleben in Vormundschafft Anna Catharinen Schmiedin

Adam Friedrich Dege in Vormundschaft Annen Sabinin Schmiedin Johann Nitzsche in Vormundschafft Anna Elisabeth Schmiedin

Ratificatio Acto haben Gottfried Röther und deßen Eheweib cum Curatore Johann Zimmermann an Einem und deren Kinder benantlichen Anna Catharina cum Curatore Gottfried Wohlleben, Anna Sabina cum Curatore Adam Friedrich Degen und Anna Elisabeth cum Curatore Johann Nitzschen andern Theile, vorstehenden Erbvergleich in Consistu Senatus vorgetragen und umb deßen Obrigkeitliche Confirmation gebührende Ansuchung gethan. Wann denn nach beschehener Ablesung sich beyde Theile derge(stalt) in allem nochmahls bekennt und gestanden, alß ist sothaner Erbvergleich angenommen, ratificiret und dem Stadt Erbschichts Buche einverleibet worden. Geschehen Leißnigk den 2. Junij 1711. Jussu Senatus Johann Georg Gregorius Stadtschreiber

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