Stiftung Stoye/Band 50/067
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Mühlner Johann Christian Mühlner Erbvergleich der Witwe Stadtgerichte Leisnig Band 11, Seite 366, Nr. [1710] 24.01.1710. Johann Christian Mühlner, Bürger und Hutstaffierer (Hutmacher) zu Leißnig, ist den 11. November 1709 verstorben und den 14. dito beerdiget worden. Er hat sein Weib Magdalena Elisabeth und seine leibliche Mutter Frau Anna Mühlnerin, auch Witwe, hinterlassen. Die Erben haben sich zu einem Vergleich zusammengefunden, wozu vom Rat der Stadt den beiden Frauen die Herren Christian Falckenhagen und Matthes Heilmann zum kriegerischen Vormund verordnet wurden. Das Heergerät erhalten die Brüder des Verstorbenen, Johann Paul Mühlner, Meister Johann Heinrich Mühlner, Bürger und Hutmacher in Cura derer ausländischen nämlich Gottfried und Gottlieb Mühlner und dann Johann Caspar Mühlner. Das Heergerät besteht aus folgenden Stücken: Eine Tuch Tecke (?) und Weste, Caputciner Farbe, und noch eine andere Weste. Eine Schloß Tecke und eine Brust Tecke, beides mit Baumwolle gefüttert. Einen grauen Zeug Mantel. Ein Paar Hosen. Zwey Paar Armmüpfe. Eine Haus-Mütze, ingleichen eine alltägliche Hörner-Mütze. Ein Paar getragene Schuhe und ein Paar dergleichen Pantoffeln. It: an Cemintand (?) Geräthe, ein Tischtuch, eine Handquele, 6 Stück flächsene Hemden und 4 Halstücher. Ein Schwerd oder Degen. Einige spanische Teher (?) bestanden. Alß sind ihnen alle diese spezificierten Stücke ausgehändiget worden, weswegen sie sich allerseits, wie vorher benahmet, aller und jeder Ausflüchte begeben, sonderlich des nicht Empfangs und dergleichen: auch eingangs gedachte ihres seel. Bruders hinterlaßene Witbe, über solches empfangene Heergeräthe krafft dieses gebührend quittieret. Vors 2. haben beyderseits Erben, alß des seel. verstorbenen Mühlners Fr: Witbe Magdalena Elisabeth, cum Curatore Herrn Christian Falckenhagen und der seel. Mutter Fr: Anna auch cum Curatore H. Matthes Heilmann, sich über die sämtliche Verlaßenschaft gemacht, solche überschlagen und taxiret, auch die Passiv Schulden, so viel deren bekannt worden, mit einander überleget, umb dadurch zur richtigen Massa handitatis zu gelangen, wovon nach hießigen Statuten vielgedachter hinterlaßener Frau Witbe ein Drittel und der auch schon oft genannten Fr: Mutter Zwey Drittel gebühret hatte. Ob man nun wohl 3tens das Wohnhaus im anderen Viertel hießiger Stadt umb 400 fl taxiret und angeschlagen, die noch vorhandenen Krahmwaren aber höher nicht alß auf 107 Thaler 11 Groschen besage einer besonderen darüber gefertigten Spezification hat taxieren und zum Höchsten bringen können. 67 | |
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