Stiftung Stoye/Band 49/018

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Stiftung Stoye/Band 49
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Häuserbuch der Stadt Teltow

richtstage fanden vorwiegend in Charlottenburg statt, die beteiligten Teltower mussten sich dorthin begeben.65 Nach 1796 war der Richter und gleichzeitige Polizei-Bürgermeister Johann Gotthilf Sydow eingesetzt, der letzte Vertreter eines Teltower Erb- und Lehnrichters.66 Das Aussterben der Familie von Willmersdorff und der anschließende Verkauf des Rittergutes eröffneten die Möglichkeit, das Richteramt nach fast 300 Jahren wieder dem Magistrat von Teltow zu übertragen. 1809 erhob ein Beschluss das Teltower Stadtgericht zum Königlichen Stadtgericht.67 Von 1849 bis 1878 war es dem Kreisgericht Berlin, 1879 bis 1906 dem Amtsgericht Berlin II und danach bis 1945 dem Amtsgericht BerlinLichterfelde untergeordnet.

1.3.2 Eigentümerwechsel Die älteste Quelle68, die über Haus- und Grundbesitz sowie über Grundstücksgeschäfte in der Stadt berichtet, stammt aus dem 16. Jahrhundert. Anlässlich der ersten Kirchenvisitation im Jahr 1546 wurden Teltower Bürger, die sich Kapital aus dem Kirchenvermögen geliehen hatten und als Pfand ihre Gärten, Hufen oder Häusern verschrieben, mit vereinbarten Zinsen in diesem Dokument erfasst. Auch spätere Visitationsabschiede vermerkten die Schuldverschreibungen, die in Zusammenhang mit Haus- oder Grunderwerbskäufen standen. Die Stadtgrundstücke mit ihrem Zubehör an Ländereien verblieben in den meisten Fällen und über viele Generationen hinweg, zum Teil noch bis ins 20. Jahrhundert, innerhalb der eingesessenen Familien. Auch die Verheiratung der Nachkommen von Hüfnerbauern untereinander war die Regel. Die Besitzwahrung und der soziale Status unter den Teltower Bürgern dürften dafür die Hauptgründe gewesen sein. Ein Wechsel der Eigentümer erfolgte am häufigsten nach dem Tod des Voreigentümers. In diesem Fall wurde vor dem Stadtgericht ein gerichtlicher Erbvertrag, oft auch als Erbvergleich bezeichnet, ausgehandelt. Meistens zahlte der neue Eigentümer bei einem Vergleich gerichtlich festgelegte Beträge, die dann an die Miterben gleich oder später ausgezahlt wurden.69 Bei Vorlage von Testamenten gingen die Grundstücke mit einer Erblegitimation an den neuen Eigentümer über. Ein ebenfalls häufiger Eigentumswechsel kam durch Verkauf zustande. Veräußerungen innerhalb der Familien traten ein, wenn Eltern ihr Gut aus Altersgründen nicht mehr bewirtschaften konnten. Dann regelten die gerichtlichen Verhandlungen auch die weitere Versorgung der Verkäufer durch die Käufer (Kinder) in dem so genannten Altgedinge (auch Ausgedinge bezeichnet). Die kostenfreie Bereitstellung von Nahrungsgütern, Kleidung etc. sowie die Wohnräume der Eltern wurden in solchen Kaufkontrakten sorgfältig 65

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Die umfangreichen Grundakten belegen in Kaufverträgen und Schriftstücken in der Zeit von 1762 bis 1802 die Justitiare der Erb- und Lehnrichter von Wilmersdorff im Stadtgericht Teltow: Weidner [um 1765], Schumacher [um 1788] und Sydow [nach 1796]. BLHA, Rep. 19 Steuerrat Potsdam, Nr. 74 »Civil Salarien Etat 1798«: Sydow erhielt aus der Kämmereikasse von Teltow insgesamt 43 Reichstaler und 12 Groschen, wohnte in Charlottenburg. Deutsches Städtebuch (wie Anm. 57), S. 503. – Die Angabe von Spatz (wie Anm. 31), S. 288, ist unrichtig, da die vorher angeführte Quelle durch die Grundaktenakten bestätigt wird. Evangelisches Pfarramt Teltow, Visitationsregister und -abschiede (wie Anm. 39): Kirchenvisitaton nach der Reformation in der Mark Brandenburg auf Befehl des Kurfürsten Joachim II., die Visitation in Teltow wurde im Jahr 1546 durchgeführt. Siehe BLHA, AG Potsdam, Ga Teltow, Bd. I, Bl. 58: Beispiel einer Erbauseinandersetzung vor dem Teltower Stadtrichter in Vertretung des Erb- und Lehnrichters im Jahr 1742.

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