Stiftung Stoye/Band 49/014

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Stiftung Stoye/Band 49
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Häuserbuch der Stadt Teltow

Ministerium der Finanzen im Jahr 1817.33 Während des Brandes im Jahr 1711 wurden die Torschreiberhäuser und beide Brücken zerstört. Die zahlreichen Berichte über die Schäden, die nach den Bränden 1711 und 1801 festgestellt wurden, meldeten jedoch keine Beschädigung der Stadttore. Da bisher keine Belege für steinerne Torbauten vorliegen, ist davon auszugehen, dass lediglich hölzerne Torbauten bestanden hatten.

1.2.3 Lehnrichtergut Das Lehnrichtergut nimmt in der Geschichte der Stadtgrundstücke aufgrund seiner Entstehung, seiner verschiedenen Besitzungen und seines Verbleibs eine Sonderstellung ein. Mit der Verleihung des Erb- und Lehnrichteramtes von Teltow war gleichzeitig der Besitz des Teltower Rittergutes verbunden.34 Vorgänger der Stadtrichter waren die Vögte (advocati) als besoldete Beamte der Landesherren.35 Über die Entstehung des Teltower Lehnrichterhofes liefern die Quellen jedoch keine einheitlichen Aussagen. Bei der Aufzählung der Teltower Stadtrichter in der Zeit zwischen 1490 und 1552 finden sich zwei verschiedene Darstellungen. An erster Stelle stehen die Lehnsakten, die über die Belehnung des Erb- und Lehnrichters von Teltow Auskunft geben.36 Danach empfing im Jahr 1571 Matthias von Schwanebeck das Teltower Lehen.37 Nach dessen Tod erhielt es sein Sohn Georg. Der Lehnsbrief des Jahres 1583 vermerkt den Zusatz, dass Georg von Schwanebeck das »Stadtgericht unserer Stadt Teltow, das sein Vater vom Vater38 des Churfürsten Johann Georg wegen treuer Dienste verschrieben bekam, … wie George Kieckebusch und desselben Eltern innegehabt, besessen und genossen«. Eine andere Quelle bestätigt, dass George (von) Kieckebusch [Stadt-]Richter von Teltow war.39 Bürgermeister Peschel, der einen besseren Zugang zu allen rathäuslichen Akten besaß als der Prediger Jeckel, führt in seinen chronikalischen Aufzeichnungen40 folgendes an: Ausgangs des 15. Jahrhunderts erwählte sich der Rat von Teltow zwei Schöppen (Gerichts-Schöffen oder Beisitzer) und einen Stadtrichter namens Jacob Kieckebusch. Er bekam eine »schoß- und steuerbare« Hufe und den Stavensee41 sowie das gemeine Brauhaus der Stadt als Salär. Weiterhin war der Stadtrichter Jacob Kickebusch nach den alten Archival-Nachrichten Braueigner, Stadtfischer und Hüfner. 1515 erbte sein Sohn George [auch Jorge] das Stadtrichteramt, von dem es im Jahr 1552 sein Schwiegersohn Matthias von Schwanebeck übernahm.42 Ähnliche Magistratsüberlieferungen, wenn nicht gar eine Abschrift von Peschels »Beiträgen«, müssen noch im Jahr 1805 im Rathaus vorhanden gewesen sein, denn der Bürgermeister Johann Georg 33 34 35

36 37 38 39 40 41 42

BLHA, AG Potsdam, Ga Teltow, Bd. III, Bl. 109 und Bl. 110. Huch, Teltowgraphie (wie Anm. 1), S. 282, § 3. Eberhard Bohm: Teltow und Barnim, Untersuchungen zur Verfassungsgeschichte und Landesgliederung brandenburgischer Landschaften im Mittelalter. Köln und Wien 1978, S. 126 f. – Fidicin, Territorien, Bd. 1 (wie Anm. 17), S. 32 f.: Fidicin erwähnt, dass die »Advokatur«, also das Vogtamt, unter der bischöflichen Herrschaft zugleich mit dem Stadtschulzen vereint wurde und später in das Lehnrichteramt überging. BLHA, Rep. 78 III T, Nr.7, S. 20 ff. – BLHA, Rep. 78 II, Nr. 92. BLHA, Rep. 78 II, Nr. 92: Im Jahr 1571 hat das Stift Brandenburg die Lehnsverwaltung innegehabt. Kurfürst Joachim II. Evangelisches Pfarramt Teltow, Visitationsregister und -abschiede der Kirchengemeinde Teltow von 1546, 1581, 1600 und 1690: 1546, S. 8: »Item IX Schock … hat Jorge Kiekebusch der Richter allhier.« Peschel (wie Anm. 19) S. 18. Später auch Schönower See benannt. Huch, Teltowgraphie (wie Anm. 1), S. 283: Jeckel führt ebenfalls George v(on) Kickebusch als Stadtrichter, gibt ihn aber in adeliger Schreibweise an und beschreibt ein Wappen der von Kickebusch. – In den Lehnsakten ist der Name Kickebusch ohne den eine adelige Herkunft bezeichnenden Zusatz »von« aufgeführt.

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