Sophienhof (Stadt Flensburg)

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Info

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Disambiguation notice Sophienhof ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Sophienhof.


Hierarchie Regional > Bundesrepublik Deutschland > Schleswig-Holstein > Flensburg > Sophienhof (Stadt Flensburg)


Sophienhof

Einleitung

Allgemeine Information

Sophienhof
  • Diese Seite wurde eingerichtet, um dem Sophienhof b. Flensburg, der Aus- und Fortbildungstätte fast des gesamten schleswig-holsteinischen landwirdschaftlichen Nachwuches in der Zeit von 1934 bis in die 1960-er Jahre, eine Platform zu geben. Heute erinnert nur noch der Strassenname "Am Sophienhof" an diese bedeutende Ausbildungsstätte. Im Jahre 1966 wurde diese Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhaltung hier auf dem Sophienhof, vor den Toren Flensburgs, aufgegeben und auf das Gut "Futterkamp" im Kreis Plön verlegt.
  • Der Name "Sophienhof" geht zurück auf den Namen der Ehefrau des damaligen Besitzers Hans-Christoph Olsen, der das Wohnhaus, jetzt "Am Sophienhof 33", im Jahre 1845 für seinen Sohn erbauen ließ.
  • Betreut, bzw. aufgebaut wird diese Seite von Klaus Vahlbruch, dem jüngsten Sohn des damaligen Leiters und Direktors, Dr. Rudof Vahlbruch. Es befindet sich ein umfangreiches Bild- und Dokumtenarchiv im Besitz der Familie und dieses soll hier nach und nach der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Rückfragen und Auskünfte, besonders von Ehemaligen dieses Lehrbetriebes, nehme ich gerne entgegen. Klaus Vahlbruch
  • Sie finden mich, indem Sie den folgenden blauen Link anklicken. Vahlbruch 14:26, 24. Aug. 2014 (CEST)
Zeitungsbericht


Gepante, grobe Gliederung nach Themen:

  • Rickling bei Neumünster oder wie alles begann
  • Ausbildung verschiedenster landw. Berufe
  • Leben und Wirken auf dem Hof
  • Hauswirtschaft und Selbstversorgung
  • Forschung in Anbau, Viehhaltung, Technik und Gerät
  • Mitarbeiter und Führungspersonal auf Sophienhof
  • Entwicklung in der Fläche und in der Tiefe
  • Kooperation mit Industrie, Handel und Institutionen
  • Die Zeit bis 1945 und der Neuanfang
  • Pressestimmen
  • Korrespondenzen
  • Jahrgänge und Teilnehmer von Kursen
  • Das Ende des Hofes und seine Zersiedelung, Reste heute.

Geschichte

Zur Geschichte des Sophienhofes bei Flensburg und der Landwirtschaft auf dem Flensburger Stadtfeld

von Dr. Hermann Bendix Todsen, im Oktober 1942, ehemaliger Oberbürgermeister der Stadt Flensburg


Der Sophienhof als landwirtschaftlicher Betrieb mit einer diesen Namen tragenden Hofstelle besteht erst seit etwa 100 Jahren. Die jetzt zu dem Sophienhof gehörenden Ländereien sind seit alter Zeit Teil des Flensburger Stadtfeldes, d.h. der mit landesherrlicher Genehmigung der Stadt Flensburg beigelegten Feldmark, die ursprünglich und zwar Jahrhunderte hindurch auch privatrechtlich im Eigentum der Stadt Flensburg gestanden hat. Zunächst einige Bemerkungen zu der Geschichte des Stadtfeldes.

Das Flensburger Stadtfeld umfasst ein Gebiet von reichlich 2.700 Hektar und ist damit, auch im Verhältnis zu der städtischen Einwohnerzahl grösser als das der meisten anderen schleswig-holsteinischen Städte. Wann und wie dieses grosse Gebiet zu der Stadt Flensburg gekommen ist, ist nicht bekannt. Die Nord- und Südgrenze werden schon im Flensburger Stadtrecht von 1284 örtlich so angegeben, wie sie noch jetzt bestehen. Immerhin hat offenbar im Süden ein erheblicher Teil des gegenwärtigen Stadtfeldes zunächst nicht zur städtischen Feldmark gehört. Das ergibt sich aus einer noch heute vorhandenen Urkunde vom Laurentiustag des Jahres 1398, ausweislich derer der Schauenburger Gerhard, Graf zu Holstein, Herzog zu Schleswig „das im Süden von Flensburg gelegene Holz, genannt ‘die Rude‘ dem Rat und der Gemeinheit seiner Stadt Flensburg verkauft“. Von der Rude haben die „Roten Lücken“ ihren Namen. Auch die Ländereien von Sophienhof, die den Roten Lücken südlich benachbart sind, werden ein Teil der Rude gewesen sein. Diese war offenbar ein noch mehr oder minder im Urzustande liegendes Gebiet, teilweise bestanden mit Wald oder Busch, teils Heide, Moor oder Sumpf, gleich dem übrigen Stadtfeld.

Eine planmäßige Landwirtschaft kam in der damaligen Zeit auf dem Stadtfeld nicht in Frage. Die Bürger der Stadt Flensburg lebten vom Handel und Gewerbe. Sie waren nicht etwa wie in manchen anderen deutschen Städten durchweg gleichzeitig Ackerbürger. Dazu war der Boden des Stadtfeldes nicht fruchtbar genug. Wenn die Stadt gleichwohl auf den Besitz des Stadtfeldes und dessen sichere Erhaltung (dazu die wiederkehrenden feierlichen Grenzbesichtigungen) grössten Wert legte, so war dafür in erster Linie massgebend, dass unter den damaligen Verhältnissen die Bürger hinsichtlich ihres täglichen Bedarfs an Milch, Butter und Fleisch nach Möglichkeit Selbstversorger waren. Das Stadtfeld war die der allgemeinen Benutzung dienende Gemeindeweide. Es bot daneben gute Gelegenheit zur Jagd und Fischerei. Ausserdem lieferte es das Bauholz, das bei den damals vorherrschenden Holzbauten und den häufiger vorkommenden Bränden in grossen Mengen gebraucht ward. Dazu deckten Holz und Torf den Feuerungsbedarf.

Ursprünglich stand es jedem Bürger frei, soviel Vieh auf die Gemeindeweide zu treiben, wie er wollte und konnte. Im Laufe der Zeit erwies sich indes eine feste Ordnung als notwendig. Die Stadt verteilte – anscheinend im Laufe des 15. Jahrhunderts – das Stadtfeld auf die vier derzeit vorhandenen Kirchengemeinden. Es wurde festgelegt, dass nur die Eigentümer der zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehenden hausgrundstücke das Recht der Nutzung am Stadtfelde, die sog. Feldgerechtigkeit besitzen sollten. Die bezeichneten Hausbesitzer bildeten dann in jeder Kirchengemeinde eine Feldkommüne: Die St. Marien-, St. Nikolai-, St. Johannis- und (für die im 16. Jahrhundert mit St. Marien vereinigte St. Gertruden-Gemeinde) die Remsharde-Feldkommüne.

Das Weiderecht wurde genauer bestimmt. An eine allgemeine Berechtigung auf dem Stadtfeld oder Kommüneland Ackerbau zu treiben wurde damals offenbar nicht gedacht, weil kein dahingehendes Bedürfnis anerkannt wurde. Das Ausroden von Wald oder Busch auf dem Stadtfeld wurde sogar wiederholt behördlich verboten. Gleichwohl begannen einzelne Bürger oder auch mehrere gemeinsam, geeignete Stellen des Feldes eigenmächtig urbar zu machen, einzufriedigen und zum Ackerbau zu benutzen. Andere legte in feuchten Niederungen durch Aufstauen des Wassers Fischteiche an. Das führte zu einem Beschluss der Bürgerschaft vom Jahre 1548, wonach alle Lücken und Teiche, welche in den letzten 15 Jahren eingenommen worden seien, zum Herbst des Jahres 1548 ausgeliefert werden mussten und in Zukunft das Umzäunen von Feldstücken und das Aufstachen von Wasser nicht mehr zu gestatten seien.

Noch vor Ausgang des 16. Jahrhundert bildeten sich indes mit Genehmigung der Feldkommünen und des Magistrats mehrfach Vereinigungen von Bürgern zum gemeinsamen Betriebe des Ackerbaus. Sie erhielten gegen die Zahlung einer Erdhäuer an die Stadtkasse und die Anerkennung des Rechts der Nachweide eine grössere Fläche zur Benutzung überwiesen. So entstanden in einwandfreier Rechtsform gemeinschaftlich urbar gemachte und gemeinschaftlich bewirtschaftete Ackergrundstücke, wie die Johannislücke, die Rote Lücke, die Friesische Lücke u.a. Die guten Erfolge, welche die Genossen mit ihren Unternehmungen hatten, liessen in weiteren Kreisen ein Interesse für den Ackerbau aufkommen. Um dieses Interesse zu befriedigen erweiterten die Feldkommünen die Feldgerechtigkeit auf sämtlichen damit ausgestatteten Häuser dahin, dass sie neben der Weidenutzung das Recht erhielten, von dem Ackerland, das die Kommüne auslegte, gemeinschaftlich mit den anderen Beteiligten ein Stück selbst zu bewirtschaften oder zur Bewirtschaftung zu verpachten. Das zur gemeinschaftlicher Bewirtschaftung bestimmte Land wurde mit einem Erdwall von 3 Ellen Höhe umgeben und in verschiedene Schläge geteilt, welche abwechselnd besät oder beweidet wurden oder brach lagen. Alle 3, 4 oder 5 Jahre trat eine Neuaufteilung des Landes ein.

So wurde eine im Lauf der Jahre mehr und mehr zunehmende Fläche des Stadtfeldes für den Ackerbau in Benutzung genommen. Der Magistrat suchte eine Verbesserung der Ländereien auch durch die – im Jahre 1697 von ihm getroffene – Anordnung zu erreichen, dass kein Bürger seinen Mist an Bauern verkaufen dürfe, dass er denselben vielmehr seinen Mitbürgern anzubieten habe, damit das Land nicht infolge mangelnder Düngung verdorben werde. Die Anordnung wurde um die Mitte des 18. Jahrhunderts noch wiederholt eingeschärft. Bürgermeister Claeden, der dies berichtet, fügt hinzu, es sei nur zu bedauern, dass wider die obrigkeitlichen Verfügungen bisher so viele tausend Fuder dennoch aus der Stadt geschleppt und den Flensburger Ländereien entzogen würden (Claeden, Monumenta Flensburgensia, 1. Band S. 233/54).

Im Übrigen hielt der Magistrat konsequent an dem Grundsatz fest, dass die Stadt allein Eigentümerin des Stadtfeldes sei und die Feldgerechtigkeiten sich auf ein blosses Nutzungsrecht beschränkten. Auch wurde die Errichtung von Wohngebäuden auf dem Stadtfeld grundsätzlich nicht erlaubt. Der Betrieb der Landwirtschaft war durch die aus der Feldgemeinschaft für den einzelnen Besitzer sich ergebenden Bindungen, durch das der Allgemeinheit zustehende Recht der Nachweide und durch die vielfach sehr weite Entfernung des Ackers von der Wohnung des Besitzers begreiflicherweise in manchen Fällen sehr erschwert.

Die Aufhebung der Feldgemeinschaft als eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Rationellen Betrieb der Landwirtschaft ist in dem Herzogtum Schleswig wie auch in Holstein und in Dänemark schon frühzeitig ein Gegenstand der Erörterung in der Öffentlichkeit und der Erwägungen der Staatsregierung gewesen. Am 10. Februar 1768 erging für das Herzogtum Schleswig die Königliche Verordnung betr. Die Aufhebung der Feldgemeinschaft und die Einkoppelung. Auf Grund derselben wurde die Aufteilung innerhalb der einzelnen Flensburger Feldkommünen in der Weise durchgeführt, dass für jedes Haus, welches bis dahin eine volle Feldgerechtigkeit besessen hatte, eine Binnenlücke und eine Aussenlücke zugeteilt wurde. Die Zuteilung erfolgte durch das Loos. Eine Zusammenlegung des gesamten nunmehr auf den einzelnen Feldberechtigten entfallenden Grundbesitzes liess sich bei der grossen Verschiedenheit des Wertes der in der Nähe der Stadt und der weit von ihr entfernt liegenden Lücken nicht durchführen. Wenn danach auch die Vorteile der Verkoppelung für die Landwirtschaft auf dem Flensburger Stadtfeld nicht in vollem Umfang erreicht waren, die Gemengelage vielmehr durchweg bestehen blieb, so wurden doch die mit der Feldgemeinschaft verbundenen Nachteile beseitigt. Die günstigen Wirkungen blieben nicht aus. Der Ertrag der Einkoppelung der Stadtländereien erfuhr eine ausserordentliche Erhöhung (Vgl. den Aufsatz: die Einkoppelung der Stadtländereien in den „Blätter für Polizei und Kultur“, Jahrgang 1800 Band 1. S. 239). Gleichwohl mochte es nach wie vor kaum rentabel sein, die in den entfernteren Bezirken des Stadtfeldes liegenden Lücken in landwirtschaftliche Benutzung zu nehmen. Günstigere Voraussetzungen traten erst ein, als in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, der Gebrauch des künstlichen Düngers allgemein aufkam. Einstweilen blieben viele Lücken auch weiterhin in Heide liegen, das um so mehr, weil, wie bereits erwähnt, die Errichtung von Wohnstätten ausserhalb der zusammenhängend bebauten Stadt von einer besonderen, nur ausnahmsweise erteilten Genehmigung abhängig blieb.

Solche Genehmigungen wurde zu Anfang der 40 er Jahre des vorigen Jahrhunderts dem Kürschner hann Christian Schulz und dem Kaufmann Peter Petersen Schmidt, beide aus Flensburg, in Anlass einer Schäferei auf dem Sophienhof genannten Grundstück erteilt. Die Heide wurde urbar gemacht. An die Schäferei schloss sich ein weiterer Betrieb der Landwirtschaft und auch eine Branntweinbrennerei an. (Vgl. die Handschrift des Lehrers Callsen: Stadtfeld und Häuserbau, S. 93 der Sammlung und das Gerichtsprotokoll von 1841 – 1844, S. 228, beides im Stadtarchiv).

Ausweislich der Eintragungen in dem Schuld- und Pfand-Protokoll hat der Sophienhof seit seiner Gründung, wie folgt den Eigentümer gewechselt:

  • JJJJ ? Kürschner Johann Christian Schulz und Kaufmann Peter Petersen Schmidt, gemeinschaftlich. Erwerbsgrund: unbekannt, Preis/Bemerkung: Erwerb des der Nikolai Feldkommüne gehörigen Grundstücks „die Fuchsgrube“ in Erbpacht.
  • 1845 Ökonon Nicolay Jacob Ohlsen Erwerbsgrund: Kauf in der Versteigerung aus dem Besitz von Schulz und dem Nachlass von Schmidt, Preis/Bemerkung: 6.340 Rbthlr. Ankauf zweier Wiesen von Bauern in Weding.
  • 1867 G.C. Hoppe Erwerbsgrund: Kauf von den Erben des Ohlsen, Preis/Bemerkung: 18.000 Mark, H. kaufte 1868 von dem Gastwirt Höpner eine Aussenlücke.
  • 1875 Kirchspielschreiber Johann Nie. Ernst Nissen aus Albersdorf, Erwerbsgrund: Kauf, Preis: 43.500 Mark.
  • 1878 Thies Rave aus Kronsmoor, Erwerbsgrund: Tausch
  • 1878 Heinrich M.N. Schütt aus Mannhagen, Erwerbsgrund: Tausch
  • 1880 Johann Friedrich Matthisen Erwerbsgrund: Kauf aus dem Konkurs von Schütt.
  • 1882 Kaufmann Johann Heinrich Ingwersen in Flensburg und Müller Cordsen in Lindewittmühle, Erwerbsgrund: Kauf in gerichtl. Zwangsversteigerung.
  • 1883 Hofbesitzer Alfred Wichendahl Erwerbsgrund: Kauf
  • 1887 Unvereh. Mariam Hamann in Flensburg
  • 1890 Landmann Heinrich Christian Tamm aus Neumünster, Erwerbsgrund: Kauf
  • 1893 Unvereh. Hamann Erwerbsgrund: Kauf in gerichtl. Zwangsversteigerung, Preis/Bemerkung: 25.100 Mark (ohne Beschlag, Inventar und Ernte)
  • 1896 Landwirt Ignatz Suurmann
  • 1898 Stammschrör aus Wiedenbrück-Feldmark Erwerbsgrund: Kauf
  • 1903 Rentner Aug. Christoph Mönnig in Flensburg
  • 1903 Stadt Flensburg

Schon aus dem häufigen Wechsel der Eigentümer und der mehrfach zwangsweise erfolgten Veräusserung ist zu entnehmen, dass der Betrieb des Sophienhofes auf alle Fälle während der letzten Jahrzehnte des vorigen Jahrhunderts sehr unbefriedigende Erträge gebracht hat. Das hat sich erst mit dem Übergang auf die Stadt Flensburg geändert.

Der Ankauf durch die Stadt ist in erster Linie erfolgt, um einen nicht allzu weit entfernt liegenden Müllabladeplatz zu gewinnen. Der als Bauland in absehbarer Zeit nicht in Betracht kam, sowie für die Eimerabfuhr anstelle der baufälligen Anlage an der Eckernförder Chaussee an geeigneter Stelle neue Anlagen schaffen zu können. Zudem entsprach es der seit Ausgang des vorigen Jahrhunderts verfolgten Bodenpolitik, den bis dahin recht beschränkten städtischen Grundbesitz zur Vorsorge für nicht vorhergesehene Bedürfnisse der Zukunft und zur Ermöglichung stärkerer Einwirkung auf den Grundstücksmarkt erheblich zu erweitern.

Nach Sophienhof wurde nunmehr der Hauptsitz des städtischen Landwirtschaftsbetriebes verlegt. Die bewirtschaftete Fläche vergrösserte sich den Bedürfnissen der Wirtschaft entsprechend fortgesetzt durch den Hinzukauf oder Pachtung besonders gelegen sich bietender Grundstücke, bis zum Jahre 1925 auf insgesamt 150 Hektar. Auch auf den Ländereien von Sophienhof gelangte weiterhin der Mülldung in grossem Umfang zur Verwendung. Über die günstigen Wirkungen heisst es in dem städtischen Wirtschaftsbericht 1902/07 S. 287:

Der abgelagerte und mit Jauche durchtränkte Mülldung hat sich wegen seines Stickstoff-, Kalk-, Phosphorsäure-, Ammoniak- und Kali-Gehaltes mehr und mehr als ein ausgezeichnetes Kräftigungsmittel, für den mageren, zur 5., 6. und 7. Bonitätsklasse einzuschätzenden Boden der städtischen Ländereien erwiesen. Als immer deutlicher hervortretende Erfolge sind zu verzeichnen reichlichere Körner- und Stroherträge, schweres und gesundes Korn, kräftiger und dichter Rotkleewuchs und reichlicher Wuchs von edlen Gräsern in den Feldern, sowie Verschwinden des giftigen Duwock und der Binsen.'

  • Im Jahre 1934 ging der Betrieb von Sophienhof, zunächst im Wege der Verpachtung auf den Reichsnährstand über.
  • Im Jahre 1942 folgte der käufliche Erwerb. Damit hat sich für den Sophienhof als die dem vollen Ausbau entgegengehenden Lehr- und Versuchsanstalt des Reichsnährstandes sich sichere Aussicht auf eine Entwicklung eröffnet, die der ganzen schleswig-holstinischen Landwirtschaft und zugleich der Stadt Flensburg zu grösstem Nutzen gereichen wird.

Flensburg, im Oktober 1942 gez. Dr. Todsen (mit freundlicher Genehmigung der Nachkommen des Autors hier eingestellt.Vahlbruch 16:10, 9. Jun. 2015 (CEST))




Bibliografie

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Archive und Bibliotheken

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Verschiedenes

Compgen-Metasuche.png nach dem Ort: Sophienhof

Personenverzeichnis (A-Z)

Zusammengestellt aus Unterlagen des privaten Archivs Vahlbruch 09:14, 29. Aug. 2014 (CEST)

Abkürzungen: (B) = Besucher, (F) = Freund, (G) = Gast, (K) = Kursteilnehmer, (M) = Mitarbeiter, (S) = Sonstige Am Schluss:",(_)JJJJ" = Jahr/Zeit seines Aufenthaltes der mit Dokumenten, Briefen, Mitteilungen, etc. aus dem Privatarchiv belegt ist.

  • A:
  • B: Behneke, Franz: Familie, Bewohner im Wohnhaus, (F) ab 1940ff;
  • C: Harry Christlieb, Hary (eigentl. Hermann) *26.05.1886 +16.05.1967: Bildhauer, taubstumm wie auch seine Frau und sein Hund, ein kleiner Terrier "den hat niemand je bellen gehört", (G) um 1950 http://de.wikipedia.org/wiki/Harry_Christlieb;
  • D: Dietrichsen, NN, Korbmacher: kriegsversehrt, ernährte sich (Frau krank und 8 Kinder) davon, dass er um Arbeit bettelt und als Höker von Haus zu Haus ging. (S) um 1946-1956 (S);
  • E: Ermer, Horst: Lehrer Volksschule Flensburg-Weiche, (G) ab 1950ff;
  • F:
  • G: Graf, Prof. NN: Wissenschftlicher Mitarbeiter, (M) um 1950ff;
  • H: Heilmann, Ernst: Sohn des jüd. SPD Reichtagsabgeordneten Ernst Heilmann (1881-1940), wurde auf dem Hof unter falschem Namen versteckt gehalten und überlebte. Nach dem Kriege Redakteur im NWDR, Studio Flensburg (G) 1945ff; Hilbert, Hans Heinrich, Tappendorf, (K) 1944;
  • I:
  • J:
  • K: Kirch, F. Wander-Lehrmelkermeister (M); Küchenmeister, Heinrich J. (Johannes) , Erfinder u.a. die UTINA Weide-Selbstränke (G);
  • L:
  • M:
  • N:
  • O:
  • P: Petersen, Peter Chr., Landwirtschaftsassessor, (M) 1955; Pin, NN Verwalter auf Sophienhof (M), nach Willi Saggau.
  • Q:
  • R: Rachow, Emil, Stellmacher, (M); Rasch, Albert, Hausmmeister, langjährig, (M) ca.ab 1934 ff; Remmer, NN Fotograf aus Flensburg (G);
  • S: Saggau, Willi, seit 1935 Verwalter auf dem Sophienhof bis 1945 (M). Saggau ging später zum Gut Stocksee in Holstein in gleicher Funktion. Schröder, Hans Landwirtschaftsassessor (M);
  • T: Tilgner, Dr. NN, Tiezuchtdirektor (B);
  • V: Vahlbruch, Dr. Rudolf, Oberlandwirtschaftsrat und Direktor, (M)1934-1958;
  • W: Wenskus, NN, Lehrmelkermeister (M);
  • T: Tofte, Marius, Gewerkschaftssekretär der Landarbeitergewerkschaft, (_);
  • Z:

Weblinks

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