Schuhbank
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Erklärung
- Bedeutung
- Verkaufsstätte eines Schuhmachers, zB. in einer gemeinsame Markthalle oder in einem Schuhhaus als gemeinsame Verkaufsstätte und Warenniederlage der Schuhmacher, Lohgerber und auswärtigen Schuhhändler [1]
Beispiel
- Leobschütz: Beschreibung der lokalen Wirtschaft im Deutschen Städtebuch von 1939. [2]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. - ↑ Quelle: Kayser, Prof. Dr. Erich: Deutsches Städtebuch Band 1, Norddeutschland.