Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/331

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Zum Schlusse dieses Kapitels über die Reform des Unterrichtswesens darf hier nicht unerwähnt bleiben, daß die Taubstummenanstalt zu Schleswig bereits vor dem Ende des vorigen Jahrhunderts entstanden ist. Dieselbe wurde 1787 als Privatinstitut gegründet im Lübeckischen von dem Professor Pfingsten,[1] darauf 1799 nach Kiel als Landesanstalt verlegt, endlich 1810 nach der Stadt Schleswig versetzt. Ihr erster Director war ihr Stifter, auf den sein Schwiegersohn, Professor Hensen, folgte von 1826—1841, und nach ihm Dr. Peter Paulsen, ein Sohn des Oberconsistorialraths und Propsten Paulsen zu Apenrade, später zu Altona. Diese Unterrichtsanstalt hat die Bestimmung, alle taubstummen Kinder aus den Herzogthümern, wofern nicht anderweitig für deren gehörigen Unterricht gesorgt ist, nach vollendetem siebenten Jahre aufzunehmen, zu verpflegen, zu unterrichten, zur Erlernung eines Handwerks anzuhalten und confirmiren zu lassen. Unvermögende Kinder werden hier auf öffentliche Kosten unterhalten. Die Kosten des Instituts betragen jährlich ungefähr 9000 Reichsthaler, und die Zahl der Zöglinge ist etwa hundert. Die Kosten wurden aus der Staatskasse vorgeschossen und dann jedes dritte Jahr nach Pflugzahl über die Herzogthümer ausgeschrieben. Die Anstalt hat eine bedeutende Druckerei, in welcher fortwährend acht taubstumme Setzer und Drucker arbeiten. Neben dem Vorsteher wurden sechs Hülfslehrer an der Anstalt angestellt. Die Unterrichtssprache ist deutsch, aber 1862 ward für Nordschleswig eine eigene dänische Classe eingerichtet. Die Anstalt besitzt durch Privatstiftungen mehrere nicht unerhebliche Fonds für verschiedene milde Zwecke.[2]


  1. G. W. Pfingsten, Ueber den Zustand der Taubstummen der älteren und jüngeren Zeit: oder der erste Taubstummenlehrer, ein protestantischer Geistlicher und Zeitgenosse von Dr. M. Luther. Schleswig 1817.
  2. Kolster, a. a. O. S. 728. Staatsb. Mag. II, 381.