Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/308

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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nach einer Königlichen Verordnung vom 6. Mai 1797 die Einführung der neuen Agende ohne Aufsehen und ohne vorhergehende Bekanntmachung und Anpreisung von den Kanzeln und nöthigenfalls nach und nach geschehen sollte; auch sollte die Beibehaltung der alten Formulare, wenn sie gewünscht würde, gestattet sein.

Am bekanntesten wurde unter den vielen Streitschriften[1] die des Grafen Stolberg, für deren Verfasser man anfänglich Claudius in Wandsbeck hielt. Sie erschien 1798 in Hamburg, zählt 75 Seiten, rief alsbald eine öffentliche Erwiderung[2] hervor, und ist betitelt: „Schreiben eines Holsteinischen Kirchspielvogts an seinen Freund in Schweden über die neue Kirchenagende.“ Wenn behauptet worden ist, diese Schrift habe die allgemeine Aufregung vermehrt und die Widersetzlichkeit erhöhet, so mag diese Behauptung vielleicht nicht unrichtig sein.

Zum Schlusse haben wir noch auf den erst spät bekannt gewordenen Briefwechsel[3] zwischen den beiden Generalsuperintendenten, Adler und Callisen, hier speciell aufmerksam zu machen, da diese Correspondenz theils ein helles Licht wirft auf den damaligen Gegensatz zwischen der rationalistischen und orthodoxen Theologie, theils auch weitere Auskunft giebt über die Entstehung und Ausfertigung der neuen Kirchenagende.

Adler hatte aus der Deutschen Kanzlei zu Kopenhagen unterm 18. October 1794 den definitiven Auftrag erhalten, „mit Beibehaltung des Brauchbaren aus dem von dem Consistorialrath Schwollmann entworfenen Kirchen-Ritual und mit Benutzung der von dem Professor Moldenhawer theils allein, theils gemeinschaftlich mit dem verstorbenen Dr. Münter gemachten Bemerkungen, eine zweckmäßige Liturgie zu entwerfen, mit dem Generalsuperintendenten Callisen den Entwurf durchzugehen, und solchen, wenn dies geschehen, mit seinem Bericht und Bedenken zur näheren Resolution einzusenden.“ —


  1. Man vergl. die S. H. Prov.-Ber. d. J. 1797–99.
  2. „Die Antwort des Mannes in Schweden an seinen Freund, den Holsteinischen Kirchspielsvogt, über die neue Kirchenagende.“ Upsala (Schleswig) 1798. 32 S.
  3. Dieser Briefwechsel ist nach Abschriften, denen freilich die formelle Beglaubigung fehlt, aber an deren völliger Richtigkeit durchaus nicht zu zweifeln ist, mitgetheilt worden von Prof. Asmussen, Director des Schullehrer-Seminars in Segeberg, im Kirchen- u. Schulblatt v. 1849. Nr. 41, 42, 43.