Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/280
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Jütland gesonderte Provinzialstände. Für die Herzogthümer war das Wort „zuvörderst“ in der Bekanntmachung hinzugefügt, und es knüpften sich daran bestimmte Hoffnungen auf weitere Entwickelung des ständischen Instituts. Von der Ritterschaft wurde schon am 9. Juli 1831 eine Rechtsverwahrung eingelegt, indem sie in den berathenden Provinzialständen nur eine administrative Maßregel erkannte, durch welche die uralte gemeinschaftliche Verfassung beider Herzogthümer weder aufgehoben noch abgeändert sei. Sie ging auf die neue Ordnung der Dinge ein, insofern auch ritterschaftliche Abgeordnete daran Theil nehmen würden. Jedoch vielfach wurde die Aussicht auf diese Stände freudig als ein Fortschritt zum Besseren begrüßt.
Durch ein Rescript vom 6. März 1832 wurde eine Versammlung von „erfahrenen Männern“ aus beiden Herzogthümern nach Kopenhagen berufen, um das über die ständischen Verhältnisse zu erlassende Gesetz näher zu berathen. Darauf erschien untem 15. Mai 1834 eine Verordnung wegen näherer Regulirung der ständischen Verhältnisse sowohl für Schleswig als für Holstein, welche auf der Grundlage der Bestimmungen vom 28. Mai 1831 beruht. Die erste Ständeversammlung wurde 1836 gehalten, und schon in der zweiten Versammlung ein Antrag gestellt auf Bereinigung der Holsteinischen und Schleswig'schen Stände, und später ein Antrag, der König wolle auch für das Herzogthum Schleswig dem Deutschen Bunde beitreten. Daneben wurde in- und außerhalb der Ständeversammlungen sehr viel verhandelt, theils über die Sprachverhältnisse, theils über die Erbfolgefrage.
Um die Situation und die herrschende Stimmung richtig zu begreifen, ist überhaupt daran zu denken, daß die alten Landesrechte jetzt weit mehr ein Gegenstand des Nachdenkens und der wissenschaftlichen Forschung geworden waren, indem sie besonders unter den jüngeren Juristen mit lebhaftem Interesse studirt wurden. Durch Universitätslehrer wie Dahlmann und Falck war besonders den Studirenden ein Licht aufgegangen. In dieser Beziehung ist der Zusammenhang von Kiel mit den übrigen deutschen Universitäten nicht zu übersehen. Der Geist, der seit den deutschen Freiheitskämpfen sich geregt hatte, mußte auch die in Kiel studirende Jugend des Landes lebendig berühren. Dänemark's studirende Jugend in Kopenhagen ging ihren eigenen, die Schleswig-Holsteins einen anderen Weg,