Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/239
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
Register | 1. Band | 2. Band | 3. Band | |
4. Band | Inhalt des 4. Bandes | |
<<<Vorherige Seite [238] |
Nächste Seite>>> [240] |
unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
tische Fortbildung wird angeordnet, daß sie im Zuchthause (18) an Sonntagen und hohen Festen eine erbauliche Predigt oder Kateche-sation halten; im Pädagogium, ohne sich jedoch in die Angelegenheiten desselben zu mischen oder Collegia für Gymnasiasten, Privatstunden für Pädagogisten halten zu dürfen, sechs Stunden in der Woche unterrichten, und über Kinder, welche noch einer besonderen Aufsicht bedürfen, nach dem Gutbefinden des Directors diese engere Aufsicht führen, auch wenn Einer „im Unterrichten so fertig" sein sollte, für eine besondere Vergütung außerordentliche Stunden geben; endlich im Gymnasium unter dem Vorsitz eines Professors dispu-tiren, bei Disputationen nach erbetener Erlaubniß opponiren, auf Begehren in den Kirchen predigen, an den zum Tode Verurtheilten mit arbeiten, und zu anderen, in das Amt eines evangelischen Lehrers einschlagenden Verrichtungen sich gebrauchen lassen. Zuletzt wird Seminaristen, welche sich wohl anschicken, besondere Berücksichtigung bei Besetzung geistlicher« und Schulämter verheißen.
Allein es war zu beklagen, daß dieses theologische Seminar bei dem Collegium der Professoren des Gymnasiums aus mancherlei Gründen keinen Beifall fand und dies laut ausgesprochen ward. Es ging das so weit, daß in einem wichtigen Gesammtberichte an die Regierung über die Zustände des Gymnasiums das Seminarium theologicum et scholasticum als eine verfehlte Einrichtung hingestellt ward. Es wurde dabei geäußert, der Endzweck der Stiftung fei gar nicht erreicht, die Kandidaten hätten die nähere Aufsicht über die Jugend führen sollen, wie man bei anderen akademischen Anstalten die sogenannten Hofmeister anwende; man sei aber theils in der Wahl der Candidaten nicht glücklich gewesen, theils wären der Propst und der Dircctor der ihnen obliegenden Pflichten überdrüssig geworden; Beide hätten sich seit länger als einem Jahre der Aufsicht über die Seminaristen eigenmächtig entschlagen. Darauf folgten noch harte Aeußerungen über den Director. Die bisherige Art des Directorats sei überhaupt der Einigkeit des Collegiums und dem Ansehen der Professoren hinderlich gewesen.
(") Im Altonaer Zuchlhause war in demselben Jahre die Capelle durch den Consistorialrath Fleffa eingeweiht worden. Bolten, Kirchennachr. v, Altona, I, N5.