Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/192
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Rückkehr in Herrnhut, und bewog die vorhin genannten Männer, sich zu Missionaren auf St. Thomas anzubieten. Wegen dieser Missionsangelegenheiten von Grönland und von St. Thomas kam er 1735 wieder nach Kopenhagen, jedoch nicht auf längere Zeit, denn er stand nicht mehr in der früheren Gunst. Er war inzwischen Candidat der Theologie geworden, hatte als solcher zu Tübingen in der Stiftskirche gepredigt, wobei er die Decoration des Dannebrogs in der Weise wie die katholischen Geistlichen um den Hals und den Stern auf der Brust trug. Man soll aber am dänischen Hofe hierin eine Herabwürdigung des Ordens erblickt haben. Bekanntlich ließ Zinzendorf zwei Jahre später sich zum Bischof der Brüdergemeine weihen und leitete die Angelegenheiten derselben bis zu seinem Tode 1760.
Man hätte denken sollen, daß bei der an dem dänischen Hofe unter Christian VI. herrschenden Stimmung der Graf Zinzendorf und die Brüdergemeinde überhaupt sich besonderer Begünstigung müßten zu erfreuen gehabt haben; aber das war keinesweges der Fall. Die Angelegenheit wegen des Ordens wird es auch allein nicht gewesen sein, welche hierauf einwirkte. Es muß etwas anderes dabei zu Grunde gelegen haben, und ohne Zweifel Aehnliches, wie es sich 1737 an dem sächsischen Hofe geltend machte, als Zinzendorf dort des Landes verwiesen ward und selbst die Gemeinde zu Herrnhut ausgewiesen werden sollte. Letzteres unterblieb indessen, aber als man ihre Entfernung beabsichtigte, hieß es, sie bilde einen Staat im Staate (Status in statu), und sie wäre eine Quelle von großen Unordnungen. Wir wissen, wie sehr unter der Regierung Christians VI. das Staatsprincip herrschend war, die absolute Regierung möglichst zu befestigen, und Alles in der Hauptstadt zu concentriren, um von dort aus nach bestimmten Formen Geistliches wie Weltliches gleichmäßig zu regieren. Dies wird sich auch in dem Verfahren bei der Aufnahme und baldigen Entfernung der ersten Mitglieder der Brüdergemeinde geltend gemacht haben. Bereits 1735 kamen einige Mährische Brüder in das holsteinische Land. Der Herzog Carl Friederich wollte ihnen in seinem Gebiete den Aufenthalt nicht verstatten, und ließ durch die Prediger die Gemeinden vor ihnen warnen. Dagegen in dem Königlichen Landestheile erlangten sie Aufnahme und die Erlaubniß, sich bei Oldesloe