Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/165
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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gleichzeitig, ohne es zuerst einander mitgetheilt zu haben, auf den Glauben, einen besonderen Aufschluß über das tausendjährige Reich aus der Offenbarung Johannis erlangt zu haben. Die Frau hatte schon als achtzehnjähriges Fräulein 1662 einen Traum gehabt, in welchem sie die Jahreszahl 1685 mit goldenen Buchstaben gesehen und die Verheißung empfangen hatte, daß ihr in diesem Jahre etwas Besonderes solle eröffnet werden. So lange Petersen in Eutin lebte, trug er seine Meinungen nicht öffentlich vor; allein seine Ansichten verbreiteten sich doch schon damals. Erst als er nach Lüneburg gegangen war, trat er damit öffentlich hervor, zumal seitdem ein Fräulein, Juliane Rosamunde von der Asseburg, die sich besonderer göttlicher Offenbarungen rühmte, in seinem Hause sich aufhielt. Da Spener in einem Bedenken 1691 sich diesen Offenbarungen geneigt, auch sich überhaupt für Petersen erklärt hatte, so wurden nunmehr die chiliastischen Meinungen den Pietisten im Allgemeinen zugeschrieben, obwohl mehrere derselben sich dawider ausgesprochen hatten. Der Generalsuperintendent Dr. Josua Schwartz fand es aber jetzt unter solchen Umständen nöthig, eine Synode der Pröpste des Königlichen Antheils zu beantragen im Jahre 1691. In dieser Zusammenkunft wurde aber der Beschluß gefaßt, daß man auf die Reinigkeit der Lehre zu sehen und darüber zu wachen habe, daß nicht chiliastische Meinungen und Irrthümer sich verbreiteten; daß von den Studirenden die verdächtigen Akademien vermieden werden sollten, und daß die Prediger nicht die geringste Veränderung in den Kirchengebräuchen vornehmen, noch eigenmächtig anordnen dürften. Sehr bezeichnend sind die am 28. Februar 1692 publicirten Synodalbeschlüsse: „Weil die Kirche in den Fürstenthümern mit chiliastischen Meinungen von Heiligen und Frommen, so nun bald den Vorzug in der Welt haben werden, und daher entstehenden anderen Irrungen mehr angesprenget wird: als daß die Vollkommenen ohne äußerliche Vocation lehren und besondere Versammlungen anstellen mögen, und es noch ein papistischer Wahn sei, daß die Lehrer der Kirchen einen sonderlichen Stand und Ordnung ausmachen, und was dergleichen mehr, dadurch gute Kirchenordnung turbiret, und das ordentliche Ministerium verachtet werden muß: so sollen Generalsuperintendenten und Pröpste deswegen gute Aufsicht haben, und die durch die Fama Beschuldigten und Verdächtigen vor sich fordern und fragen, und da sie auf