Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/127

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Ueber den Königlichen Antheil waren folgende Generalsuperintendenten: Zuerst im Anfange dieses Zeitraumes Dr. Stephan Klotz, zugleich Propst und Pastor in Flensburg, über den wir früher schon umständlich gesprochen haben, und von dem noch weiter die Rede sein wird. Auf ihn folgte als Generalsuperintendent M. Johann Hudemann, welcher in seinem zweiundsiebenzigsten Jahre gestorben ist den 27. März 1678; demnächst Dr. Christian von Stöcken, gest. 1684 den 4. September; dann bis 1689 M. Hermann Erdmann; darauf Dr. Justus Valentin Stemann, welcher schon den 20. Mai 1689 starb; von 1689—1709 Dr. Josua Schwartz, gest. 1709 den 6. Januar, und auf ihn folgte Lic. Theodor Dassov, gest. den 5. Januar 1721.

III. Ueber die Kirchen, welche unter der Gemeinschaftlichen Regierung beider Landesregenten standen, führten die beiderseitigen Generalsuperintendenten die geistliche Oberaufsicht, wie es 1636 angeordnet war, wechselsweise Jahr um Jahr fort. Für die Schleswigschen Kirchen aber hörte dies schon 1713 faktisch auf durch die Besetzung des Landes, indem nun dort der Königliche Generalsuperintendent allein eintrat. Ein Gleiches war der Fall gewesen, während der König den Herzoglichen Antheil von Schleswig sequestrirt hatte in den Jahren 1676—1679 und 1684—1689.

Zu den Gemeinschaftlichen Kirchen im Herzogthume Schleswig gehörten: die Klosterkirche zu St. Johannis vor Schleswig, die von dem Kloster abhängige Kirche zu Kahlebye in Angeln, ferner die adligen Kirchen im Dänischenwohld: Gettorf, Dänischen-Hagen, Jellenbek, Sehestedt; in Schwansen: Riesebye, Siesebye, Waabs und Schwans; in Angeln: Borne, Cappeln, Gelting; endlich im Bezirk der Lundtoftharde: Klipplev und Quars. Zu den adligen Kirchen kam Düppel 1673 hinzu, als mit dem Gute Sandberg veräußert, wie vorhin bei der Propstei Sonderburg bereits erwähnt ist. Die ebenfalls davon abgetrennte Kirche zu Atzbüll in Sundewitt blieb aber noch eine geraume Zeit von aller Aufsicht frei. Im Jahre 1711 wurde bestimmt, daß auch die beiden Kirchen zu Satrup in Angeln und zu Olderup bei Husum, als zu den adligen Gütern Satrupholm und Arlewatt gehörig, den adligen Kirchen beigezählt, der Gemeinschaftlichen Episcopalhoheit unterworfen und somit von der Propstei Gottorf getrennt werden sollten. Allein es erfolgte bald darauf die Occupation des Herzogthums durch den König 1713,