Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/120

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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war M. Gregorius Michaelis, von 1668 an auch Propst bis 1680, da er nach Oldenburg ging. Sodann war der Generalsuperintendent Christian von Stöcken in Rendsburg zugleich Propst über Flensburg, nach dessen Tode aber 1684 Johannes Lysius, Pastor zu St. Marien, Propst wurde, der schon vorher Vice-Propst gewesen war. Nach seinem Ableben ward aber die Propstei wieder dem Generalsuperintendenten übertragen, damals Dr. Josua Schwartz, für den der Pastor zu St. Johannis Andreas Hoyer als Vice-Propst fungirte, welcher dann auch nach dem Ableben von Schwartz 1709 wirklicher Propst wurde.

3. In dem Bezirke des abgetheilten Sonderburger Fürstenhauses bestand noch bis 1667 ein Herzoglich Sonderburgisches Kirchenregiment über die Kirchen zu Sonderburg, Kelenis, Düppel und Atzbüll, während die übrigen Kirchen auf Alsen, welche der Sonderburger Linie zuständig waren, unter dem Bischof von Odensee standen, und der Königlichen Episcopalhoheit unterworfen waren. Doch ließ die Herzogin Anna, geborene Prinzessin von Oldenburg, welche das Gut Gammelgaard im Kirchspiel Ketting als Wittwensitz inne hatte, auf diesem Hofe eine Kapelle einrichten und am 26. Juli 1665 durch den Herzoglich Sonderburgischen Propsten Johannes Boldichius einweihen; sie hielt hier bis zu ihrem Tode 1669 als Hofprediger M. Johannes Westphal aus Hamburg, der später Pastor zu Krummendiek geworden und als solcher 1703 verstorben ist. Es war ferner in demselben Kirchspiele ein neuer Fürstensitz entstanden durch den Herzog Ernst Günther (den Sohn Herzog Alexanders), der 1651 die Domcapitelsdörfer Stavensbüll und Sebbelau erkauft und an der Stelle des ersteren ein Schloß erbaut hatte. Dieses nannte er Augustenburg nach seiner Gemahlin Augusta; jedoch liest man von dortigen Hofpredigern um diese Zeit noch nichts.

Allein übrigens stand es um das Sonderburger Fürstenhaus damals nicht gut. Herzog Alexanders Enkel Christian Adolph, welcher nach dem Tode seines Vaters Hans Christian 1653 die Regierung angetreten hatte, mußte Schulden halber sein Land dem Könige abtreten. In Folge dessen wurde nun auch die Sonderburger Propstei eine Königliche und der Schloßprediger Johannes Boldichius Königlicher Propst. Er lebte noch bis 1674 den 4. April, wo er 77 Jahre alt starb. 1673 aber wurde die Kirche Düppel