Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/035
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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besser stand es bei dem Landesadel; derselbe war auch der Duellsucht hingegeben, und es mehrte sich die große Menge der „Casus tragici“.
Insonderheit lassen aber alte Brüch-Register dieses Zeitraumes uns Blicke in das Leben des Volkes thun, in welchen verzeichnet ist, was an solcherlei Gefällen in Stadt und Land zur Einnahme kam. Schon die erheblichen Summen dafür geben zu erkennen, wie es mit den sittlichen Zuständen traurig stand. So steht ein Schwabstedter Amts-Register[1] vom Jahre 1581 uns zu Gebote, wonach die „Summa Summarum der gedingeten Bröke“ 999 Mark 9 Schilling beträgt. Darunter zeichnet sich unvortheilhaft aus das Kirchspiel Schwabstedt mit 498 Mark 9 Schilling, wo Jahrhunderte lang der Residenzort des Bischofs von Schleswig war. Es sind in diesem Brüch-Register nicht weniger als Ein Hundert Sieben und Siebenzig Personen in Brüche gesetzt. Rechnet man davon auch die acht Fälle ab, wo deswegen Brüche erkannt worden ist, weil die Untergehörigen ausgeblieben waren, wenn sie zu Fuhren oder Handdiensten angesagt gewesen, was jedesmal mit vier oder acht Schilling bestraft ward: so bleiben doch noch über hundert Fälle, von denen sehr viele Fälle die herrschende Rohheit und Gewaltthätigkeit bezeugen. Sehr oft kommen bei Zänkereien Messerstiche und lebensgefährliche Schlägereien vor, so wie andere Gewaltthaten und grobe Mißhandlungen. Die höchste Brüche war hundert Mark, und diese wurde in einem gewissen Ehebruchsfalle erkannt. Ein Untergehöriger aus der Vogtei Füsing in Angeln wurde mit zwölf Mark gestraft, „dat he dem Pastoren tho Kalebü up dem Hußwege in den Vinger gewundet“.
Es liegt uns ferner die Landesrechnung von Everschop und Utholm vor (dem jetzigen Westertheil der Landschaft Eiderstedt) vom Jahre 1616. An Brüchgeldern kamen mit den Restanten ein 995 Thaler 21 Schilling, den Thaler zu 40 Schilling gerechnet. Sehr viele Thätlichkeiten waren vorgekommen, auch Entführungen von Jungfrauen. Aus dem Kirchspiel Tetenbüll waren 60 Brüchfälle zu Buch gebracht, aus Poppenbüll 31, aus Osterhever 25, worunter ein Ehebruch mit sechszig Thaler bestraft. In Ulvesbüll sind zwanzig
- ↑ Vergl. Michelsen, Nachricht von den Schleswigschen Aemtern und Amtmännern im 15. und 16. Jahrh. in der Zeitschrift unserer Gesellschaft für S. H. Gesch.