Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/317

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Testaments von Theodor Beza, Calvins Collegen, beibehalten war. Wolders suchte das damit zu entschuldigen, daß es auf einem Irrthum beruhe, und daß er auch besondere Randanmerkungen hinzugefügt habe. Auffallend war ferner, wie einige Personen, deren Calvinische Gesinnung notorisch war, am Gottorfer Hofe Einfluß gewannen: so namentlich Johann v. Wovern und Johann v. Münster, Erbherr auf Vortlage, ein Adliger aus dem Tecklenburgischen. Letzterer hatte in der Zueignungsschrift eines Buches geäußert, daß „Gott den Herrn Herzog begierig gemacht hätte, der reformirten Kirche geschwinde und ungebührliche Verdammungen zu verhindern; der Herzog habe täglich in der Nähe einige Prädicanten, deren Verdammung der reformirten Kirche er oft ungern anhören müßte“. Damit waren wohl Fabricius und der Pastor am Dom, Dr. Sledanus, gemeint. Dem gedachten Johann v. Wovern, einem Adligen aus Westfalen, wurde es zugeschrieben, daß unterm 11. April 1609 ein Herzogliches Edict an alle seine Pastoren und Kirchendiener erging, worin ihnen bei Verlust ihres Amtes und nach Befinden der Umstände bei fernerer Ungnade und Strafe ernstlich befohlen wurde, daß sie sich alles unzeitigen und ungebührlichen Schmähens, Scheltens und Verdammens, wie auch aller persönlichen Anziehung derjenigen, so im heiligen Römischen Reiche nicht verdammt wären, gänzlich enthalten sollten u. s. w. Dieses wurde aber den Umständen nach so aufgenommen und dahin gedeutet, daß die Grundsätze der Reformirten nicht mehr widerlegt werden dürften. Der Wittenberger Theologe Hutterus schrieb darüber, und die gebrauchten Ausdrücke mögen zeigen, wie die Sache wahrscheinlich von Vielen aufgefaßt ward: dem Heiligen Geist würde dergestalt das Strafamt verboten; man solle jedoch den Calvinischen Wolf ruhig passiren lassen. Die Wirkung des Landesherrlichen Edicts mußte aber zuerst der Oberhofprediger und Generalpropst Fabricius erfahren, als er eine Predigt, die ein junger Calvinischer Student von Stade in der Schloßkirche zu Gottorf den 29. December 1609 über die Worte Philipper 2, 9: „Darum hat ihn Gott erhöhet“ u. s. w. gehalten hatte, am nächsten Sonntage bei der Erklärung des Evangeliums Luc. 2 von der Durchdringung des Schwertes durch Mariä Seele, zu widerlegen nicht unterließ. Man sieht freilich nicht recht, wie diese Texte die Darlegung des Calvinischen oder Lutherischen Lehrbegriffs haben veranlassen können; allein nach damaliger